18 Monate Haft für Nazi-Fotos auf Facebook
Vor Gericht gab der Angeklagte die Veröffentlichung der Bilder zu. Unter anderem zu sehen waren die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz, eine SS-Uniform und ein Porträt von Adolf Hitler.
Angeklagter: „Bilder nicht verherrlicht“
Der 29-Jährige aus Frastanz sagte, er schäme sich für seine Tat. Aus Scham habe er auch seine tätowierten Hände mit Handschuhen bedeckt. Er habe nicht gewusst, dass die Fotos für alle zu sehen waren. Er habe die Bilder aber nicht verherrlicht, er habe sie deswegen auch nicht kommentiert. Viel mehr habe er die Fotos selber „krass“ gefunden und auch, dass diese im Internet öffentlich zugänglich waren.
Rechtsradikale Lieder auf Computer gefunden
Der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele sah das anders: Er wies auf eine - wie er sagte - „zweifelsfreie NS-Gesinnung“ hin. Die Polizei hatte bei Hausdurchsuchungen auf dem Computer des 29-Jährigen auch rechtsradikale Lieder gefunden. Außerdem wurde ein Buch mit dem Titel „Unser Hitler“ beschlagnahmt. Auf die Frage des Richters, warum er denn so ein Buch besessen habe, sagte der Angeklagte: „Ja, wenn man es im Geschäft kaufen kann. Die Geschichte interessiert doch jeden.“
Der Frastanzer räumte auch ein, er sei von 2000 bis 2002 aktiver Skinhead gewesen. Mittlerweile habe er sich aber distanziert.
Angeklagter laut Verteidiger drogensüchtig
Sein Verteidiger wies darauf hin, dass viel für seinen Mandanten auf dem Spiel steht, schließlich ist dieser elfmal vorbestraft. Der Frastanzer sei insgesamt in einer schwierigen Situation, er sei drogensüchtig gewesen und weiterhin in Psychotherapie.
Einstimmiger Schuldspruch
Selbst Staatsanwalt Siegele sagte, dass diese Tat eher im unteren Bereich der Wiederbetätigung anzusiedeln sei. Die Geschworenen fällten den Schuldspruch einstimmig. Mildernd werteten die Richter das umfassende und reumütige Geständnis. Erschwerend waren elf Vorstrafen, sechs davon, etwa wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, waren einschlägig. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Die Strafe ist noch nicht rechtskräftig.