Testamentsaffäre: Kürzere Haft für Jürgen H. möglich

Obwohl das Urteil für den Hauptangeklagten in der Testamentsaffäre noch nicht rechtskräftig ist, wird er im Juni die Haftstrafe antreten. Das berichtet die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“. Laut Othmar Kraft vom LG Feldkirch hat er reale Chancen, frühzeitig aus der Haft entlassen zu werden.

Jürgen H., der Hauptangeklagte rund um die Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn, wurde nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er war der einzige angeklagte Gerichtsbedienstete, der von Prozessbeginn an „auspackte“. Zudem zeigte er sich reuig.

Er habe deshalb als Ersttäter reale Chancen nach der Hälfte der verhängten Strafe - als nach 3,5 Jahren - entlassen zu werden, erklärt Othmar Kraft vom Landesgericht Feldkirch. Wenn er einsehe, dass er Unrecht getan habe und sich gut in einer Strafanstalt aufführe, könne er frühzeitig entlassen werden - und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass man davon ausgeht, dass er künftig straffrei bleibt, weil er eine Lehre daraus gezogen hat.

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Im Video zu sehen: Othmar Kraft (Landesgericht Feldkirch), Klaus Grubhofer (Anwalt von Jürgen H.); Beitrag von Bernhard Stadler, Reinhard Mohr, Alexander Rauch

Ein Jahr vor der bedingten Entlassung könnte eine Fußfessel beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verurteilte eine Arbeit, einen Wohnsitz und das Einverständnis von Mitbewohnern hat. Zudem darf hierbei kein Sexualdelikt vorliegen.

Verkürzung der Haft auf ein halbes Jahr möglich

Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil gegen Jürgen H. beeinsprucht, wodurch es nicht rechtskräftig ist. Trotzdem will Jürgen H. baldigst die Gefängnisstrafe antreten, wie sein Anwalt Klaus Grubhofer gegenüberm dem ORF Vorarlberg erklärte. Wenn er jetzt nicht die vorzeitige Haft antrete und warte, bis das endgültige Urteil feststehe, sei es viel schwieriger. Denn jeder Monat Nichtstun würde ihm den Wiedereintritt ins Berufsleben schwerer machen, so Grubhofer.

Vorausgesetzt, das Salzburger Urteil wird nicht erhöht und die Justizanstaltsleitung genehmigt die Fußfessel, bedeutet das also: Bei einer frühestmöglichen bedingten Entlassung bleiben Jürgen H. 3,5 Jahre Haft - abzüglich der Fußfessel wären es noch 2,5 Jahre. Davon hat er schon zwei Jahre in U-Haft verbüßt, weshalb er in diesem Fall noch ein halbes Jahr in der Zelle zu verbringen hätte.

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