Hausapotheken weiterhin erlaubt

Im Kampf um Hausapotheken haben die Ärzte eine Verlängerung der Schließungsfrist bis 2018 erwirkt. Anlassfall für die Änderung im Apothekengesetz war unter anderem die Situation in Bezau.

Mit Eröffnung einer öffentlichen Apotheke hätten Ärzte ihre Hausapotheken schließen müssen. Nun dürfen die betroffenen Hausapotheken auf jeden Fall noch fünf Jahre weiterbetrieben werden. Dies besagt eine am vergangenen Freitag beschlossene Neuregelung im Apothekengesetz.

Warnung vor Hausapotheke als „Allheilmittel“

Von Seiten der Ärzte wurde argumentiert, die Wirtschaftlichkeit auf dem Land sei nur mit einer Hausapotheke gewährleistet - Landarztstellen seien ohnehin schwer zu besetzen. Die Apothekerkammer warnt jedoch davor, die ärztliche Hausapotheke als Allheilmittel für die Probleme der Landmedizin zu missbrauchen. In Seitentälern möge sie berechtigt sein, als fixer Gehaltsbestandteil einer Ordination aber nicht.

Gegenüber Hausapotheken hätten öffentliche Apotheken ein wesentlich breiteres Arzneimittelspektrum und stünden für alle offen und nicht nur für Patienten eines Arztes.

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