Klage gegen Mehrerau: Vergleich bestätigt

In der gerichtlichen Auseinandersetzung des 58-jährigen Missbrauchsopfers mit dem Bregenzer Kloster Mehrerau ist bereits ein Vergleich geschlossen worden. Das bestätigten die Anwälte beider Seiten gegenüber dem ORF.

Wie die „Vorarlberger Nachrichten“ am Dienstag berichteten, hat das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) das Zwischenurteil des Landesgerichts Feldkirch gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau bestätigt, wonach die sexuellen Übergriffe Ende der 1960er-Jahre nicht verjährt sind. Grundsätzlich habe der Drei-Richter-Senat auch die Haftung des Klosters bejaht.

Geklagt wurde das Kloster im vergangenen Jahr vom mittlerweile 58-jährigen Opfer auf Schmerzengeld und Verdienstentgang in Höhe von 200.000 Euro. Er soll als Internatsschüler mehrere Male von einem Mehrerauer Pater vergewaltigt worden sein. Das Landesgericht Feldkirch stellte im Jänner in einem Zwischenurteil fest, dass der Vorfall nicht verjährt ist. Das Kloster berief gegen diese Entscheidung, das OLG kam aber zum selben Schluss wie das Landesgericht.

Vergleich bereits vor OLG-Entscheidung

Nach der Entscheidung des OLG Innsbruck wären die Chancen für das Vergewaltigungsopfer groß gewesen, den Prozess zu gewinnen.

Trotzdem sei diese Entscheidung nicht der ausschlaggebende Grund für das Zustandekommen des Vergleichs gewesen, sagte der Anwalt des Klosters Bertram Grass gegenüber ORF-Redakteur Stefan Krobath. Der Vergleich sei bereits vor der OLG-Entscheidung geschlossen worden. Der Betrag sei ein endgültiger - und das Kloster könne damit gut leben. Deshalb habe man es bevorzugt, die Angelegenheit vergleichsweise zu erledigen, anstatt zum Obersten Gerichtshof zu gehen. Die Chancen dort wären durchaus intakt gewesen, glaub Grass.

Stillschweigen über Vergleichssumme

Über die Höhe der Vergleichssumme wurde Stillschweigen vereinbart. Nur soviel wurde gegenüber dem ORF verraten: Sie liege nicht wesentlich über den ursprünglich vom Kloster angebotenen 50.000 Euro. Man habe die Summe akzeptiert, so Doshi, jedoch sei sie angesichts der Schwere des Missbrauchs sehr niedrig. Doch habe sein Mandant auf Anraten seines Therapeuten den Prozess beenden wollen.

Verhandlungen in weiterem Fall im Gange

Im zweiten Fall eines heute 46-jährigen Mannes, der die Mehrerau auf 135.000 Euro geklagt hat, läuft das Berufungsverfahren noch. Aber auch in diesem Fall finden derzeit Vergleichsverhandlungen statt, bestätigen beide Anwälte.

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