Verbesserungen für Ein-Personen-Unternehmen

Gabriela Harmtodt von den „Amici delle SVA“ begrüßt das Maßnahmenpaket für Ein-Personen-Unternehmen, das am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen wurde. Was noch fehle, sei die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der ASVG-Angestellten.

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sollen sozial besser abgesichert werden. Das hat der Ministerrat am Mittwoch beschlossen. Unter anderem soll es bei den Versicherungsnachzahlungen einen zinsfreien Aufschub gehen, Verbesserungen gibt es auch für junge Mütter.

Harmtodt: Einige wichtige Forderungen erfüllt

Einige wichtige Forderungen seien nun erfüllt, sagt Gabriela Harmtodt von den Amici delle SVA - etwa, dass Wochengeldbezieherinnen keine Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Die Frage sei allerdings, ob von diesen Verbesserungen auch neue Selbständige ohne Gewerbeschein - wie etwa Texter oder Übersetzer - profitieren würden.

Etwas schwammig formuliert ist laut Harmtodt der Zuschuss aus dem Überbrückungsfonds, aus dem in besonderen Fällen temporärer geholfen wird - beispielsweise bei der Insolvenz eines Kunden.

Verbesserungspotential geortet

Noch nicht erfüllt sei die Forderung der Mindestbeitragsgrundlage, so Harmtodt. Diese sollte auf das Niveau von ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz)-Angestellten heruntergeschraubt werden, so Harmtodt.

Das sagt auch Susanne Troy von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Sie fordert außerdem, dass Steuererklärungen für Kleinverdiener pauschaliert werden können, um den Aufwand für Ein-Personen-Unternehmen geringer zu halten.

Links: