Brandanschlag: Keine U-Haft für Verdächtige

Über jene zwei Männer, die verdächtigt werden, den Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Batschuns verübt zu haben, wird keine U-Haft verhängt. Der Sprecher des Landesgerichts Feldkirch bestätigte einen entsprechenden Bericht der „Neuen Vorarlberger Tageszeitung“.

Die Männer im Alter von 24 und 21 Jahren stehen im Verdacht, in der Nacht auf den 27. Jänner einen Brandanschlag auf das Flüchtligsheim in Batschuns (Zwischenwasser) verübt haben. Dabei wurde eine mit Benzin gefüllte Weinflasche gegen die Fassade des Holzhauses geschleudert.

Der Brand wurde rasch gelöscht, es gab keine Verletzten. Der 21-Jährige stellte sich am Folgetag. Die geständigen Männer gaben an, es habe sich um eine Spontan-Aktion unter Alkoholeinfluss gehandelt.

Auflage: Keinen Alkohol mehr

Nach einer Entscheidung des OOberlandesgerichts (OLG) Innsbruck wird über die Verdächtigen keine U-Haft verhängt, berichtete die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ am Dienstag. Das OLG habe dem 24-jährigen Hauptbeschuldigten allerdings zur Auflage gemacht, keinen Alkohol mehr zu trinken. Das OLG halte den Anschlag zudem nicht für die Tat eines rechtsradikalen Netzwerks, hieß es in dem Bericht.

Keine Wiederholungsgefahr

Die Tatverdächtigen waren nach Entscheidung der Haftrichterin am Landesgericht Feldkirch bereits nach Ablauf der 48-stündigen Verwahrungshaft auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte dagegen Beschwerde beim OLG ein. Bei beiden Männern liege als Haftgrund Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr einer Wiederholung, vor. Das OLG sah das beim bisher unbescholtenen 21-jährigen Zweitbeschuldigten als nicht gegeben an. Es bestünde in seinem Fall kein erkennbarer rechtsradikaler Hintergrund für die Tat.

Bei dem 24-Jährigen, der eine Hakenkreuztätowierung hat, sei eine Tatbegehungsgefahr grundsätzlich gegeben, da es bei ihm einen entsprechenden Hintergrund und fremdenfeindliche Motive für die Tat gebe. Enthemmung nach übermäßigem Alkoholeinfluss habe bei ihm zu dem Brandanschlag geführt. Weil er aber ebenfalls unbescholten und zudem geständig sei, hielt das OLG eine Verhängung der U-Haft nicht für notwendig, vorausgesetzt, der Mann trinkt keinen Alkohol mehr.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen

Eine Anklage gegen die beiden Verdächtigen liegt bisher nicht vor. Die Ermittlungen der Polizei wegen versuchter Brandstiftung seien noch nicht abgeschlossen.

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