Energieausweis: Mieter nicht interessiert

Die Bewusstseinsbildung durch den Energieausweis kommt nur schleppend voran. Seit Dezember drohen zwar Geldstrafen, wenn Eigentümer von Immobilien die Ausweise nicht liefern. Doch Mieter nehmen ihre Vermieter selten in die Pflicht.

Je besser der thermische Zustand eines Gebäudes, desto weniger Energiekosten fallen an. Das müsste auch Mieter interessieren. Tut es aber offenbar nicht. Mit dem Energieausweis lässt sich der Energiebedarf belegen. Dazu sind Verkäufer und Vermieter von Immobilien seit 1.Dezember 2012 verpflichtet. Ein Versäumnis kann mit rund 1.500 betraft werden.

Schlechte Energiewerte drücken Preise

Auf der Seite der Eigentümer könne sich niemand mehr schlechte Energiewerte leisten, meinen Immobilien-Experten, denn schlechte Energiewerte könnten von Interessenten als Argument zur Senkung von Kauf- oder Mietpreisen genutzt werden. Offenbar ist das vielen Eigentümern in Vorarlberg bewusst, den Mietern weniger.

Die strengeren EU-Richtlinien seit Dezember haben Immobilienbesitzer aufgerüttelt. Eigentümer lassen nun Energieausweise ausstellen und sind gut informiert über die strengeren Regeln, beobachtet Karin Gisinger von der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Eine Verpflichtung zur Gebäudesanierung ziehe der Energieausweis nicht nach sich. Viele Eigentümer würden sich aber Maßnahmen überlegen, so Gisinger.

EU zieht Bandagen an

Rein gesetzlich müsste seit vier Jahren ein Energieausweis bei jeder Vermietung und bei jedem Verkauf einer Immobilie vorgelegt werden. Bisher gab es keine Strafen. In vielen Fällen wurde das Gesetz daher ignoriert. Die EU hat nun weiter Druck gemacht. Der Energieverbrauch eines Gebäudes soll stärker ins Bewusstsein rücken.

Mietervereinigung konstatiert wenig Interesse

Noch keine Anfrage zum Thema Energieausweis hat dagegen die Mietervereinigung in Bregenz erhalten. Bei Mietern ist der Energieausweis noch kaum bekannt, so die Leiterin der Mietervereinigung, Annette Fritsch. Mieter kämen erst vorbei, wenn es Probleme gebe, etwa bei einem Auszug oder der ersten Betriebskostenabrechnung. Wenige ließen den Mietvertrag überprüfen. Das wäre aber wünschenswert, meint Fritsch.

Aus Sicht der Mieter seien vor allem die Gesamtkosten wichtig, sagt Fritsch. Wie sie sich zusammensetzen, sei den meisten Mietern egal. Generell haben die Mieter laut Fritsch die Möglichkeit, einen Energieausweis einzuklagen oder ihn auf Kosten des Vermieters erstellen zu lassen.

Kaum Anzeigen

Die Eigentümervertretung rechnet allerdings kaum mit Anzeigen gegen Eigentümer. Man versuche bereits im Vorfeld, Konflikte zu vermeiden, so Karin Gisinger. Ein Mieter habe das Recht auf den Energieausweis und das nähmen die meisten Vermieter sehr ernst.

Problemfeld: Hausverwaltungen

Hausverwalter sind unterschiedlich gut vorbereitet, sagt Gisinger. Noch immer gebe es Verwalter, die sich mit dem Thema nicht beschäftigt haben. Andere glaubten, ein vor Dezember 2012 gefasster Beschluss der Eigentümer, keinen Energieausweis erstellen zu lassen, gelte immer noch.

Die Eigentümervereinigung rät Hausverwaltern, die Eigentümer über die geänderte Gesetzeslage zu informieren. Dann könne noch einmal in Eigentümerversammlungen abgestimmt werden, ob die Hausverwaltung von der gesetzlichen Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen, entbunden wird.

Grundlage für Sanierung

Generell sei es sinnvoll, den Ausweis erstellen zu lassen, auch wenn man nicht vermieten oder verkaufen will, sagt Gisinger. Denn man habe als Eigentümer die Pflicht, eine Wohnung im „ortsüblichen Sinn“ zu erhalten. Der Energieausweis sei daher ein gutes Instrument für die Planung einer Sanierung - vor allem wegen der Kalkulation der dafür nötigen Rücklagen. Das neue Gesetz habe die Wartezeiten auf einen Energieausweis zum Teil verlängert.

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