Umstrittenes Landesverwaltungsgericht

Der Unabhängige Verwaltungssenat wird bald von einem Landesverwaltungsgericht abgelöst. Künftig ist es für Berufungen gegen Entscheidungen von Bezirkshauptmannschaften zuständig. Der Gesetzesentwurf ist nach wie vor umstritten.

Das neue Landesverwaltungsgericht ist auch zuständig Entscheidungen von Gemeinden und bei strittigen öffentlichen Auftragsvergaben. Im Gesetzesentwurf, der am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags diskutiert wurde, wird von 13 Mitgliedern ausgegangen - gegenüber zehn des derzeitigen UVS - und von jährlichen Kosten von etwa 460.000 Euro. Der Entwurf blieb heute im Ausschuss weiter umstritten.

Opposition vermisst unabhängige Richter

Die Oppositionsparteien sind nach wie vor überzeugt, dass das Landesverwaltungsgericht kein wirklich unabhängiges Gericht sein werde, sondern eine Schutzbehörde für die Verwaltung, weil die Mitglieder von der Landesregierung ernannt werden und nicht völlig weisungsfrei agieren könnten. Gesetzgebungslandesrätin Bernadette Mennel (ÖVP) widerspricht. Die Richter seien weisungsfrei. Die Personalvertretung äußere Kritik, weil sie eine Pragmatasierung der Richter erwarte. Davon habe sich das Land aber in der Vergangenheit verabschiedet.

Beschleunigte Verfahren erwartet

Für die Bürger entscheidend ist unter anderem, ob ihre Beschwerden gegen Landes- oder Gemeindeverwaltungsentscheidungen nun rascher abgewickelt werden können. Davon geht man aus, weil es drei Richter mehr als beim derzeitigen Verwaltungssenat geben wird. Noch offen ist, ob der sogenannte „innergemeindliche Instanzenzug“ beibehalten oder - wie die Kritiker fordern, abgeschafft wird.

Ein Beispiel wäre, wenn eine strittige Baugenehmigung nicht mehr zuerst durch alle Gemeindeinstanzen durch muss, bevor man zum Landesverwaltungsgericht gehen kann. Die ÖVP hält den Entwurf insgesamt für beschlussreif, notfalls auch im Alleingang. Es soll aber vor der nächsten Landtagssitzung noch eine Gesprächsrunde mit Experten und Klubobmännern zum Austausch der Agrumente geben, wie Gesetzgebungslandesrätin Mennel es formulierte.