Verfassungsrichter: Weh nicht nominiert

Der Bregenzer Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperte Wilfried Ludwig Weh schaffte die Nominierung zum Verfassungsrichter nicht. Als einer von fünf Kandidaten kam er immerhin in den Dreier-Vorschlag des Nationalrates.

Diesmal lag das Vorschlagsrecht für einen Verfassungsrichter beim Nationalrat. In geheimer Abstimmung am Mittwoch gaben zwei Abgeordnete ihre Stimme dem Vorarlberger Wilfried Ludwig Weh. Die Mehrheit der 152 gültigen Stimmen entfiel auf den Oberösterreicher und Steuerrechtsexperten Markus Achatz.

Achatz galt schon im Vorfeld als Favorit und ÖVP-Personalwunsch. Die Grüne Abgeordnete sprach in der Debatte von einem „abgekarteten Spiel“. Auch das BZÖ bezeichnete parteipolitische Absprachen als abschreckend für Bewerber, weshalb es nur fünf Bewerbungen gegeben habe. Der Abgeordnete Herbert Scheibner (BZÖ) sagte, es gebe in Österreich sicher mehr als fünf qualifizierte Kandidaten. Die Regierungsparteien widersprachen den Oppositionsparteien. Dem Verfassungsgericht gehört seit vielen Jahren kein Vorarlberger mehr an.

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