Testamentsaffäre: Klare Worte im Urteil

Vergangene Woche sind die schriftlichen Urteile zur Testamentsaffäre im Bezirksgericht Dornbirn ergangen. Im 483 Seiten umfassenden Schriftstück findet Richter Andreas Posch deutliche Worte in der Begründung.

Die schriftliche Ausfertigung der Urteilsbegründung ist von Richter Andreas Posch ausführlich dargestellt. Er findet klare Worte zu den Aktivitäten rund um die Testamentsfälschungen.

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Im Video zu sehen: ORF-Redakteur Gernot Hämmerle, Klaus Grubhofer (Rechtsanwalt); Beitrag von Gernot Hämmerle, Nikolai Dörler, Christina Lachner

Habgier als Motiv angegeben

Auf Seite 460 heißt es etwa bezüglich Tatmotiv bei den Hauptbeschuldigten: „Jürgen H., Peter H. und Mag. Kornelia Ratz handelten ... aus dem niedrigen Motiv der Habgier und somit aus besonders verwerflichen Beweggründen, - zumal die Art der von ihnen gesetzten Tathandlungen (die bei Jürgen H. und Mag. Kornelia Ratz auch im Zusammenhang mit ihren Funktionen in der Justiz zu sehen sind) und die dadurch eingetretene Bereicherung (hinsichtlich der Angeklagten Mag. Kornelia Ratz unter gleichzeitiger Schädigung eines Teils ihrer Verwandtschaft) nach dem Empfinden rechtstreuer Menschen als besonders verachtenswert anzusehen sind.“

Unwissenheit von Ratz in Rechtsfragen geschildert

Bezüglich Richterin Kornelia Ratz wird mehrmals erwähnt, wie sie im Vorfeld und auch während des Prozesses offensichtlich Unwahrheiten aufgetischt habe, um sich als unschuldig darzustellen. Auf Seite 431 des schriftlichen Urteils wird beschrieben, wie Kornelia Ratz ernsthaft glaubhaft machen wollte, dass sie in einer Rechtsfrage unwissend gewesen sei: „Ein kurzer Blick in den Gesetzestext ... hätte schon genügt, um die von ihr geschilderte Rechtsansicht zu widerlegen. Mag. Kornelia Ratz hat mit dieser Aussage in diesem Verfahren ihren eigenen Intellekt beleidigt.“

Die Bezirksrichterin Elisabeth Mayer, die beim Prozess als Zeugin geladen war, wollte in dieser Causa ihre Richterkollegin Ratz offensichtlich in Schutz nehmen, wie aus folgender Passage hervorgeht: „Wenn die Zeugin Elisabeth Mayer im Rahmen der Hauptverhandlung angab, dass sie dieses Rechtsproblem tatsächlich mit der Angeklagten besprochen habe, so mag das durchaus sein (- wenn dies auch nicht für die juristischen Kenntnisse der Zeugin spricht). “

Auch Verhalten von Mutter und Tante wird thematisiert

Richter Andreas Posch beschränkt sich im schriftlichen Urteil nicht auf das Verhalten der schuldig Geprochenen. Er spricht mehrmals auch über zumindest moralisch zweifelhaftes Verhalten von Personen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht auf der Anklagebank Platz nehmen mussten. So kommen auch Mutter und Tante von Richterin Ratz nicht ungeschoren davon. Sie sollen in einem Fall geerbt haben, sind aber nicht angeklagt worden: „So hat die Verwandtschaft der Angeklagten Mag. Kornelia Ratz, insbesondere auch ihre Mutter und Tante, in der Verlassenschaft nach Anna Isele Bargeld und Sparbücher mit Einlagen von mehr als 375.000 Euro verschwinden lassen.“

Rechtsanwalt von Jürgen H. will Urteil akzeptieren

Klaus Grubhofer, Rechtsanwalt des Hauptangeklagten Jürgen H., findet für das schriftliche Urteil anerkennende Worte: Es sei so ausgefallen, wie er es erwartet habe - ausführlich und nach seinem Dafürhalten ausgewogen.

Grubhofer will das Urteil akzeptieren, Anwälte anderer Verurteilten haben hingegen angekündigt, das Urteil bekämpfen zu wollen. Die Verurteilte Richterin Ratz ist diesbezüglich noch unschlüssig.

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