Verwaltungsgericht kommt nach Bregenz

Das neue Landesverwaltungsgericht wird seinen Sitz in Bregenz haben. Das geht aus dem am Dienstag zur Begutachtung versendeten Regierungsentwurf hervor.

Auch Feldkirch hatte sich - als Standort des Landesgerichts - für das Verwaltungsgericht interessiert. Weil der Unabhängige Verwaltungssenat, der durch das Landesverwaltungsgericht abgelöst wird, seinen Sitz aber in Bregenz hat, fiel die Entscheidung auf die Landeshauptstadt.

Zusätzliche Richter notwendig

Das Landesverwaltungsgericht entscheidet künftig über Berufungen gegen Verwaltungsakte der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften und des Landes. Notwendig sind drei bis vier zusätzliche Richterposten für Juristen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, die unbefristet bestellt werden. Im Entwurf werden die jährlichen Mehrkosten mit knapp 450.000 Euro beziffert.

Innergemeindlicher Instanzenzug bleibt

Der Gesetzgeber hätte mit der Einführung des Landesverwaltungsgerichts auch einen Eingriff in die Gemeinde-Autonomie verbinden können, verzichtet aber darauf. Dabei geht es um den sogenannten „inner-gemeindlichen Instanzenzug“. Ein Beispiel: Gegen einen Baubescheid des Bürgermeisters muss zunächst innerhalb der Gemeinde berufen werden, bei der Berufungskommission bzw. der Gemeindevertretung. Erst gegen diese Berufungsentscheidung innerhalb der Gemeinde kann dann beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

Es hätte aber auch die Möglichkeit gegeben, diesen Weg abzukürzen, indem gegen Gemeindebescheide sofort beim Landesverwaltungsgericht berufen werden kann. Diesen Weg sei Vorarlberg nicht gegangen, weil man den Gemeinden die Möglichkeit lassen wollte, eigene angefochtene Bescheide zunächst in den eigenen Reihen zu korrigieren, so der Leiter der Gesetzgebungsabteilung des Landes, Matthias Germann, auf Nachfrage von vorarlberg.ORF.at. Daher werde der innergemeindliche Instanzenzug beibehalten.