Fahrerflucht: Angeklagter legt Geständnis ab

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 34-Jähriger wegen schweren Betrugs, Verleumdung, im Stich lassen von Verletzten und fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haftstrafe und 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Ein 34-Jähriger hatte über fünf Monate behauptet, das Unfallauto nicht gelenkt zu haben. Vor Gericht folgte dann doch das Geständnis. Trotzdem erhielt der Mann drei Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 1.200 Euro. Außerdem muss der Verurteilte 14.600 Euro Versicherungsforderungen zahlen und die Gerichtskosten. Bei den Bezirkshauptmannschaften sind bereits 2.000 Euro fällig gewesen. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen.

Alkoholisiert Unfall verursacht

Im Mai 2012 fuhr der Angeklagte in Lustenau, leicht alkoholisiert, auf ein links abbiegendes Auto auf und fuhr dann einfach davon. Er behauptete, dass er nicht gefahren sei, sondern seine Frau. Zeugen sagten aber vor der Polizei das Gegenteil - er sei alleine im Auto gewesen.

Die Zeugen mussten am Dienstag vor Gericht nicht mehr aussagen, der Oberländer legte ein Geständnis ab.