Mordversuch: Acht Jahre Haft

Im Prozess um den versuchten Mord an einer 18-Jährigen aus Bludesch ist Dienstagnachmittag ein Urteil gefallen: Der 17-Jährige muss für acht Jahre hinter Gitter. Im März hatte er 16-mal auf seine Freundin eingestochen und sie dabei schwer verletzt.

Nach drei Stunden Beratung haben die acht Geschworenen einstimmig entschieden: Der 17-Jährige ist schuldig im Sinne der Anklage. Bei einem Strafrahmen im Jugendstrafgesetz von ein bis 15 Jahren liegt die Strafe im Mittelfeld.

Strafmildernd hat sich ausgewirkt, dass der Angeklagte bisher keine Vorstrafen und die Tat als solches nicht bestritten hat. Auch seine verminderte Zurechnungsfähigkeit senkte die Strafe. Erschwerend wertete das Gericht jedoch die besondere Brutalität der Tat.

Schmerzengeld für Opfer

Das Opfer, also seine damalige 18-jährige Freundin, bekommt ein symbolisches Schmerzengeld von 5.000 Euro zugesprochen, ihre Mutter und ihre Schwester je 1.000 Euro. Der Angeklagte hatte bis zuletzt die Tötungsabsicht bestritten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Messerattacke vor Wohnungstür

Die Frau hatte die Beziehung zu dem sehr eifersüchtigen Mann beendet - in der Nacht auf den 3. März wollte dieser dann seine Geschenke zurückhaben. Die heute 19-Jährige berichtete unter Tränen, was geschah, als sie die Tür einen Spalt öffnete, um diese hinauszureichen: Der Bursche habe zugestochen, die Tür aufgedrückt und seine Messerattacke erst beendet, als die Mutter der Frau - durch die Schreie alarmiert -, die 16-jährige Schwester und ein Nachbar dazukamen.

„Jeder Stich hätte tödlich sein können“

Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte 16 teils sehr tiefe Stich- und Schnittwunden bei dem Opfer fest. Jeder der Stiche hätte tödlich sein können, die Frau habe großes Glück gehabt, so Rabl. Die junge Frau, die schwer verletzt überlebte, leidet seither unter den psychischen Folgen der Tat.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Reue, er könne sich die Tat nicht erklären. Er habe die Frau nicht töten wollen. Das Messer - das schärfste, das er finden konnte - habe er mitgenommen, weil er sich selbst vor den Augen der Freundin umbringen wollte. Zudem könne er sich nur noch an den ersten Stich erinnern, von den Ereignissen danach wisse er nichts mehr. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller ist der Angeklagte eingeschränkt zurechnungsfähig. Die Gedächtnislücke des 17-Jährigen erklärte Haller mit Verdrängung.

Eifersucht als Motiv

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war Eifersucht das Motiv. Die Beziehung sei problematisch gewesen. Der Angeklagte gab vor Gericht auch zu, sehr eifersüchtig gewesen zu sein. Er habe nicht gewollt, dass seine Freundin mit Kollegen weggeht. Deswegen habe er auch ihre Passwörter im Internet geknackt und ihr Handy ausspioniert. Wegen seiner Eifersucht beendete die 18-Jährige die Beziehung - und das nicht zum ersten Mal.

Opfer seit acht Monaten in Therapie

Auch das Opfer sagte am Dienstag vor Gericht aus. Wie sie sagte, habe der Angeklagte sie „nach Strich und Faden verfolgt“. Die Messertat schilderte die 18-Jährige unter Tränen. Bevor er das erste Mal zustach, soll er gesagt haben: „Wenn ich dich nicht haben kann, kann dich keiner haben.“ Die junge Frau leidet seit der Tat an psychischen Problemen und befindet sich seit mittlerweile acht Monaten in Therapie.

Mit solcher Wucht zugestochen, dass Klinge zerbrach

Für den Staatsanwalt lassen die 16 tiefen Schnitt- und Stichverletzungen, die der Jugendliche seiner Freundin zugefügt hatte, keinen Zweifel: Der Angeklagte müsse gewusst haben, dass diese Stiche lebensgefährlich sein können. Zudem habe er mit solcher Wucht zugestochen, dass die Klinge zerbrochen ist. Außerdem habe er wörtlich zu ihr gesagt: „Ich brech’ dir das Genick, wenn du mein Herz brichst.“

Link: