Grüne fordern: Heizkostenzuschuss neu regeln

Die Grünen fordern das Gesetz für den Heizkostenzuschuss zu reparieren. Die Heizkosten dürften nicht in die Lebenshaltungskosten eingerechnet werden, sagt Abgeordnete Katharina Wiesflecker.

„Selbstverständlich sollen Mindestsicherungsempfänger einen Heizkostenzuschuss erhalten“, nimmt die Sozialsprecherin der Grünen, Katharina Wiesflecker Stellung zur aktuellen Debatte, „das soll als Übergangslösung für den kommenden Winter so geregelt werden. Viel wichtiger ist es aber, das Gesetz für die kommenden Jahre grundsätzlich zu reparieren!“

Schon bei der Beschlussfassung vor zwei Jahren machten die Grünen darauf aufmerksam, dass die Heizkosten nicht in die Lebenshaltungskosten eingerechnet gehören.

„Mittels Abänderungsantrag versuchten wir damals diesen Unfug aus dem Gesetz herauszubekommen. Wir erhielten nur die Unterstützung der SPÖ“, so Wiesflecker. Jetzt behauptet Landesrätin Schmid, man hätte dies damals aufgrund von Vorgaben aus Wien machen müssen, was nicht stimmt, betont Wiesflecker, das Mindestsicherungsgesetz ist Ländersache. Die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gibt wohl einen Rahmen vor, die Länder haben aber die Ausgestaltungsmöglichkeiten.

Heizkosten werden nicht zu Wohnkosten berechnet

Die Landesregierung hat vor zwei Jahren vorsätzlich gehandelt und bewusst Heizkosten nicht den Wohnkosten zugerechnet, sondern den Lebenshaltungskosten, was de facto den Tagsatz von damals 18,60 Euro nochmals verminderte. Dieser Gesetzesvorschlag wurde mit den Stimmen der ÖVP mehrheitlich so beschlossen.

„Gut ist, wenn Landesrätin Schmid diesen Fehler jetzt erkennt und die ÖVP Signale sendet, dies korrigieren zu wollen.“ so Wiesflecker. „Die derzeit diskutierten Vorschläge sind jedenfalls nur Übergangslösungen. Das Gesetz gehört korrigiert! Und wir im Land können dieses Gesetz ändern. Da muss man sich nicht auf den Bund hinausreden. Wir freuen uns schon auf die Zustimmung der ÖVP, wenn wir den Antrag im November neuerlich einbringen werden!“ schließt Wiesflecker.

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