Vergewaltigung: Fünf Jahre Haft für 63-Jährigen

Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag ein Pensionist wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass er vor acht Jahren die Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin vergewaltigt hat.

Der Beschuldigte zog vor Gericht sein ursprüngliches Geständnis zurück. Mit Gutachten wollte er beweisen, dass ihm eine Vergewaltigung wegen Impotenz nicht möglich gewesen sei. Eine einschlägige Vorstrafe, die Häufung mehrerer Verbrechen sowie Tatwiederholung an zwei Opfern erschwerten die Strafe.

Zeuginnen für Schöffensenat glaubwürdig

Der Schöffensenat hielt die beiden heute 20- und 18-jährigen Frauen für glaubwürdig. Kleinere Widersprüche schmälerten ihre Glaubwürdigkeit nicht, denn von Opfern könne man nicht verlangen, dass sie nach acht Jahren noch sagen könnten, ob sie mit der linken oder rechten Hand festgehalten wurden, so die Richterin in der Urteilsbegründung.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Pensionist wurde wegen Vergewaltigung, Nötigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Eine Fußfessel komme für den 63-Jährigen nicht in Frage, so die Richterin.

Der Verurteilte meldete Rechsmittel an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.