Grundbuch-Erhöhung: Familien ausgenommen?
Das Justizministerium hatte nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs geplant, die Gebühren für Grundbucheintragungen zu erhöhen. Schenkungen - auch innerhalb der Familie - wären dadurch deutlich teurer geworden, weil statt des günstigen Einheitswerts der Verkehrswert etwa von Grundstücken oder Häusern als Maßstab gegolten hätte. Nun zeichne sich zumindest eine Entschärfung ab, sagte Landeshauptmann Wallner.
„Großen Druck auf Wien ausgeübt“
Er sei über den Entwurf aus Wien sehr verärgert gewesen. Nun habe man aber großen Druck auf Wien ausgeübt, so Wallner und es seien nun „die ärgsten Giftzähne gezogen worden“. Die endgültigen Beschlüsse lägen aber noch nicht vor.
Es sei für Vorarlberg sehr wichtig, dass die Familien von dieser Regelung ausgenommen würden, sagte Wallner. Diese Forderung habe er in Wien deponiert und er werde die weitere Entwicklung im Auge behalten. Ein endgültiges Urteil könne er erst dann fällen, wenn die Beschlüsse auf dem Tisch lägen.
Links:
- Vorarlberg lehnt Grundbuchsgebühr-Entwurf ab (vorarlberg.ORF.at; 10.10.2012)
- Grundbucheintragungsgebühr: Notare protestieren (vorarlberg.ORF.at; 8.10.2012)
Publiziert am 19.10.2012

