OGH-Entscheid beruhigt AKW-Betreiber

Die Betreiber des Atomkraftwerks Mühleberg sehen der Vorarlberger Klage durch eine Entscheidung des OGH gelassener entgegen: Vergangene Woche ist nämlich Oberösterreich mit seiner Klage gegen das AKW Temelin gescheitert.

Videobeitrag von Georg Fabjan und Gernot Kutzer

Vor einer Woche ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) bekannt geworden, die Auswirkungen für Vorarlberg haben könnte: Die Richter in Wien haben dem Land Oberösterreich nämlich mit ihrer Klage gegen das tschechische Atomkraftwerk Temelin in letzter Instanz eine Absage erteilt - mehr dazu in Unterlassungsklage gegen Temelin gescheitert.

Ausgearbeitet hat diese Klage Christian Hadeyer - jener Anwalt, der nun auch gegen Mühleberg kämpft und der auch wegen seiner Erfahrungen durch die Temelin-Klage vom Land Vorarlberg ausgewählt worden war.

Mühleberg-Anwalt geht von erfolgloser Klage aus

Die AKW-Mühleberg-Betreiber haben sich in Österreich den Wiener Universitätsprofessor Johannes Reich-Rohrwig als Anwalt genommen. Dieser leitet von der Temelin-Entscheidung des OGH ab, dass auch die Vorarlberger Klage gegen den Schweizer Kernkraftwerkbetreiber vor dem österreichischen Gericht inhaltlich keinen Erfolg haben werde. Nicht zuletzt könnten die Chancen für die Kläger dadurch sinken, dass sich der OGH in seiner Entscheidung auf seine eigene Rechtssprechung stützt.

In der Temelin-Entscheidung des OGH heißt es etwa, dass die bloße theoretische Möglichkeit einer Schädigung nicht genüge, denn der Schaden müsste bereits begonnen haben.
Wenn hohe, westliche Sicherheitsstandards eingehalten würden, bestehe auch kein Unterlassungsanspruch. Ein Restrisiko - so schreibt der OGH in seiner Entscheidungsbegründung - müsse man auch hinnehmen.

Hadeyer: Vergleich nicht zulässig

Ausgearbeitet hat beide Klagen - jene gegen Temelin, und auch jene gegen Mühleberg - der oberösterreichische Anwalt Christian Hadeyer. Er sieht die Chancen seiner Klage gegen das AKW Mühleberg bei Bern weiterhin intakt. Der Vergleich Temelin-Mühleberg sei so nicht zulässig - unter anderem weil ganz andere Aspekte dabei im Vordergrund gestanden hätten. Zwischen den beiden Kernkraftwerken gebe es einen großen Unterschied, allein schon wegen des Alters: Mühleberg ist wesentlich älter - deswegen seien die vom OGH geforderten hohen Sicherheitsstandards mehr als fraglich. Das Alter des AKW bringe Risken und Bedrohungen mit sich, so Hadeyer. Die Klage wird jedenfalls weiterverfolgt.

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