Strele: „Hofer wurde nicht dezidiert bevorzugt“
Nach intensiver politischer Diskussion hatte sich Landesvolksanwältin Gabriele Strele dazu entschieden, das Umwidmungsverfahren im Zusammenhang mit dem lukrativen Grundstückskauf des ÖVP-Landtagsklubdirektors Albert Hofer amtswegig zu prüfen.
„Einige Beanstandungen und Empfehlungen“
Am Montag legte sie Landtagspräsidentin Bernadette Mennel (ÖVP) den Bericht vor. Zusammenfassend könne die Landesvolksanwältin am Vorgehen der involvierten Behörden keine Rechtswidrigkeit feststellen, heißt es wörtlich. Dennoch seien einige Beanstandungen und Empfehlungen auszusprechen gewesen.
Die erste Beanstandung betrifft die Landesverwaltung, genauer gesagt die Raumplanungsbehörde: Strele stellt im Bericht fest, dass mehrere Gedächtnisprotokolle über Besprechungen oder Telefonate erst anlässlich ihrer Prüfung - also deutlich nach der eigentlichen Umwidmung - angelegt wurden. Um nachträgliche Prüfungen nicht zu erschweren, empfiehlt Strele daher, Aktenvermerke immer zeitnah zu verfassen.
Gemeindevorgehen „sehr wohlwohllend“
Eine weitere Beanstandung geht an die Gemeindeverwaltung von Lustenau: hier stellt Strele fest, dass vor der Umwidmung der beiden Parzellen zwei Käufer vorhanden waren, die beide bauen wollten - nach der Umwidmung aber nur noch ein Käufer für beide Parzellen, obwohl er nur auf einer bauen wollte. Hier hätte die Gemeinde beim Land abklären müssen, ob auch nach dem Wegfall des zweiten Bauvorhabens die Auflagen für die Umwidmung noch erfüllt sind. Dass sie das aber nicht tat, bezeichnet Strele im Bericht wörtlich als „sehr wohlwollend“.
Eine dezidierte „bevorzugte Behandlung der Person Albert Hofer“ sei nicht festgestellt worden. Die Landesvolksanwältin sei nach Prüfung der Akten zum Schluss gekommen, dass im Vergleich mit anderen Fällen manche restriktiver, andere aber ebenso wohlwollend behandelt worden seien.
Im Video zu sehen sind Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ); Ein Beitrag von Franz-Michel Hinteregger, Tobias Becker und Christina Lachner.
ÖVP-Klubobmann Frühstück erfreut
Für ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sind damit die Unterstellungen der Opposition widerlegt. Er freue sich über die schnelle und präzise Prüfung. Dem Bericht zufolge sei keine Rechtswidrigkeit festgestellt worden. Geht es nach Frühstück, dann sollte die Opposition noch diese Woche Einsicht in die entsprechenden Akten nehmen. Dem Bericht der Volksanwältin zufolge gebe es nun aber keine Argumente mehr, die die Einrichtung einer Untersuchungskommission rechtfertigen würden.
Opposition: offene Fragen bleiben offen
„Der vorliegende Bericht der Landesvolksanwältin zur Causa Hofer hat lediglich die formaljuristische Abhandlung der Grundstücksumwidmung beleuchtet, nicht jedoch die fachliche und politische Seite", heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der Klubobleute von FPÖ, Grünen und SPÖ, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch.
Gedächtnisprotokolle nach einem Jahr
Es blieben nicht nur wesentliche Fragen offen, vielmehr kämen neue dazu: Interessant und mehr als hinterfragenswert ist für Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch die Tatsache, dass mehrere Gedächtnisprotokolle über Besprechungen, Telefonate und dergleichen erst im Zuge der Prüfung durch die Landesvolksanwältin angelegt worden sind - ein Umstand, den Strele beanstandet hatte. „Wie man sich über ein Jahr nach einem Telefonat oder einer Besprechung einerseits an den Inhalt und andererseits an den Zeitpunkt erinnern kann, ist uns schleierhaft."
Eine allfällige Einflussnahme auf die Behörden durch den ÖVP-Abgeordneten Albert Hofer werde bei einer formaljuristischen Prüfung natürlich nicht berücksichtigt, so die drei Klubobleute.
Bericht zeigt Notwendigkeit der Akteneinsicht
Der Bericht der Landesvolksanwältin zeige einmal mehr die Notwendigkeit der Akteneinsicht. Nur dadurch sei es möglich, die politische und fachliche Dimension der Causa Hofer zu bewerten und schlussendlich damit auch Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen“, so die Klubobleute.
4.800 Quadratmeter-Grundstück wechselte Besitzer
Der ÖVP-Wohnbausprecher und Landtagsabgeordnete Hofer war bei einer Grundstückstransaktion in seiner Heimatgemeinde Lustenau als Vermittler für die beiden Eigentümerinnen aufgetreten. Das 4.800 Quadratmeter große Areal war nur teilweise als Wohnbaufläche gewidmet, ein Umwidmungsansuchen war zunächst gescheitert. Hofer bot an, Käufer für die Liegenschaft für 850.000 Euro zu finden. 2.700 Quadratmeter davon erwarb er selbst. Dass seine Kontakte bei der Anfang des Jahres vom Land genehmigten Umwidmung des ganzen Grundstücks als Wohnbaufläche hilfreich gewesen sein könnten, wies Hofer von Anfang an zurück.
Links:
Einigung bei Akteneinsicht in Causa Hofer (vorarlberg.ORF.at; 9.10.2012)
Causa Hofer sorgt für hitzige Landtags-Sitzung (vorarlberg.ORF.at; 3.10.2012)
Publiziert am 15.10.2012

