Rauch: Familienrechtspaket als „großer Schritt“
Nach langem Tauziehen haben sich ÖVP und SPÖ auf ein Familienrechtspaket geeinigt - mehr dazu in Einigung bei Familienrechtspaket erzielt. Demnach soll das Gericht künftig die Möglichkeit haben, bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Ledige Väter bekommen ein Antragsrecht auf Obsorge. Neuerungen sind auch bei Besuchsrecht und Namensrecht geplant.
Familienrichter rechnen mit längeren Verfahren
Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch begrüßt, dass die gemeinsame Obsorge zum Regelfall werden soll. Da Väter laut Gesetzentwurf die Obsorge auch rückwirkend beantragen können, sei damit zu rechnen, dass die Familiengerichte regelrecht überrannt würden. Familienrichter rechnen mit deutlich längeren Verfahren, wenn es dafür nicht mehr Personal gebe.
Stellungnahme der Kinderanwälte im November
Wichtig ist für Rauch, dass das Kindeswohl in dem Entwurf gesetzlich verankert und definiert wird - insbesondere das Recht des Kindes auf beide Elternteile. Kritischer sieht Rauch die geplante Familiengerichtshilfe und den Verzicht auf eine Schlichtungsstelle.
Bis Anfang November werden die Kinder- und Jugendanwälte Österreichs eine detaillierte Stellungnahme in das Begutachtungsverfahren einbringen.
Publiziert am 12.10.2012

