Selbständige sollen künftig Krankengeld erhalten
Mit dem Krankengeld für Selbständige sei eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer auf Schiene gebracht, sagt Präsident Manfred Rein. Das Krankengeld für Selbständige sei ein „Meilenstein“, der einen weiteren Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Unternehmern und Nicht-Selbständigen darstelle.
Gesetz soll ab 2013 in Kraft treten
Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) und Unternehmen, die weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigen, sollen künftig in Anlehnung an das Krankengeld der Unselbstständigen eine Unterstützungsleistung bei lange andauernder Krankheit bekommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde nun in Begutachtung geschickt, das Gesetz soll ab Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.
Anspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Höchstdauer von 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit. Die Unterstützungsleistung beträgt 26,97 Euro pro Tag, der Betrag wird jährlich valorisiert. Die Finanzierung erfolgt über die AUVA.
Bitschnau: „Enorm wichtig“ für soziale Absicherung
Dieter Bitschnau, Spartenobmann im Bereich Information & Consulting der Wirtschaftskammer Vorarlberg, sieht diese Verbesserung als besonders wichtig für Ein-Personen-Unternehmen: „Das Krankengeld für Selbstständige ist für eine bessere soziale Absicherung der EPUs enorm wichtig.“ Denn gerade kleine Unternehmen seien im Krankheitsfall existentiell gefährdet, da sie meist kein finanzielles Reservepolster hätten, so Bitschnau.
Weitere Schritte geplant
Zudem will sich Bitschnau für eine weitere soziale Absicherung einsetzen: Er fordert eine schrittweise Erhöhung des Krankengeldes. Hier müsse eine weitgehende Angleichung an das Krankengeld der Unselbständigen, die immerhin 60 Prozent des Gehalts erhielten, Ziel sein.
Publiziert am 12.10.2012

