Vorarlberg lehnt Grundbuchsgebühr-Entwurf ab
Laut Markus Wallner hat auch Niederösterreich bereits eine Ablehnung an das Ministerium übermittelt. Auch in Tirol und Salzburg stehe man der vorgeschlagenen Neuregelung skeptisch gegenüber, erklärte Wallner am Mittwoch gegenüber der APA.
Wallner: Versiebenfachung der Gebühr möglich
Wallner kritisierte die geplante Erhöhung der Eintragungsgebühren scharf. Diese könnte bis zu einer Versiebenfachung der bisherigen Gebühr führen. „Da erreicht man bald eine Größenordnung von einigen Tausend Euro, die nicht jeder bezahlen kann“, sagte der Landeshauptmann. Vorarlberg könne eine solche Lösung nicht akzeptieren, wünschte sich Wallner von Wien ein höheres Maß an Sensibilität zu diesem Thema.
Vermeidung der Erhöhung verlangt
In seiner Stellungnahme verlangt das Land, „dass alle (verfassungsrechtlich zulässigen) Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um derartige Gebührenerhöhungen zu vermeiden“. Durch die Neuregelung dürften für die Bürger keine höheren Kosten als bisher anfallen. Dazu käme für Vorarlberg etwa in Betracht, die Gebührenhöhe von derzeit 1,1 Prozent zu senken - das hat auch schon Seniorenbund-Obmann Andreas Khol vorgeschlagen. Eine andere Möglichkeit sähe das Land darin, die „ganz eng gefassten Ausnahmebestimmungen“ (Wallner) wesentlich großzügiger zu gestalten.
VfGH-Erkenntnis gab Anlass für Entwurf
Anlass für Karls Entwurf war ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vor rund einem Jahr. Das Höchstgericht erachtete es als verfassungswidrig, dass für die Berechnung der Gebühr unterschiedliche Grundlagen herangezogen werden: Für Käufe der Verkehrswert (also Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der wesentlich niedrigere Einheitswert. Die Ministerin hat in der jüngsten Debatte betont, dass eine Kostenexplosion für Betroffene verhindert werden soll.
Publiziert am 10.10.2012

