Vorwurf: Datenschutz verletzt
Private Anlässe wie Hochzeit, Geburt oder Geburtstage werden durch Lokalzeitungen oder Gemeindeblättern öffentlich. Über eine Anzeige werde den Jubilaren oder dem Brautpaar gratuliert, oder das Ereignis mitgeteilt. Doch nicht immer erfolge die Veröffentlichung mit Zustimmung der Betroffenen. Eine Zustimmung schreibt das Datenschutzgesetz aber in all diesen Fällen vor.
Rechtswidrige Verwendung von Daten
Hans Zeger von der Arbeitsgemeinschaft Daten sagt, Vorarlberger Gemeinden sind in der Vergangenheit diesbezüglich mehrfach negativ aufgefallen. Es habe eine Reihe von Entscheidungen bei der Datenschutzkommission gegeben, wo man festgestellt habe, dass Geburts-, Einwohner-, Melde- oder Personenstandsdaten rechtswidrig verwendet wurden.
Den Gemeinden droht keine Strafe, wenn sie den Datenschutz in diesen Fällen missachten. Sie werden lediglich von der Datenschutzkommission aufgefordert, solche Veröffentlichungen in Zukunft zu unterlassen.
Gemeinden haben reagiert
Inzwischen haben auch die Vorarlberger Gemeinden reagiert, wie Ralf Hämmerle, von der Stadt Dornbirn betont. Man schreibe alle Jubilare im Vorfeld von Veröffentlichungen an und ersuche sie um Zustimmung. Gibt es keine Zustimmung werde die öffentliche Anzeige unterlassen. Datenschutzbestimmungen sollten übrigens auch bei Anzeigen von Privatpersonen beachtet werden.
Links:
- Anzeige nach Fest für Jubelpaare (ooe.orf.at, 13.9.2012).
Publiziert am 14.10.2012

