Opposition erhält Akteneinsicht in Causa Hofer
Mitnehmen können sie die Akte allerdings nicht. Im Fall um eine umstrittene Umwidmung für ein Grundstück des langjährigen ÖVP-Landtagsabgeordneten und Klubdirektors Albert Hofer hatte die Opposition auch mangelnde Akteneinsicht kritisiert.
Hofer war wegen eines Grundstückskaufs in Lustenau und der nachfolgenden Umwidmung ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Den Vorwurf, die Umwidmung sei unsauber abgelaufen, wiesen sowohl Fischer als auch Hofer zurück.
Verfassungsrechtler: „Kontrollrechte unzureichend“
In der Sendung „Neues bei Neustädter“ bezeichnete zudem der Verfassungrechtler Karl Weber von der Uni Innsbruck die Kontrollrechte der Opposition im Vorarlberger Landtag als unzureichend. Sie hätten den Stand der 1950er oder 1960er Jahren. Inzwischen hätten doch einige Bundesländer etwas aufgeholt, im Vergleich dazu sei die Vorarlberger Opposition in Sachen Kontrollrechte schlecht bedient. In anderen Bundesländern sei etwa ein Kontrollausschuss ein Minderheitenrecht.
Links:
- Opposition fordert Untersuchungskommission (vorarlberg.ORF.at, 2.10.2012)
- Sondersitzung zu strittigem Grundstückskauf (vorarlberg.ORF:at, 27.9.2012)
- Wirbel um Grundstückskauf durch ÖVP-Politiker (vorarlberg.ORF.at, 26.9.2012)
Publiziert am 08.10.2012

