Grundbucheintragungsgebühr: Notare protestieren
Notariatskammer-Vizepräsident Manfred Umlauft hat gleich mehrere Probleme mit der geplanten Grundbucheintragungsgebühr: Mit Sicherheit würden Schenkungen von Häusern und Wohnungen teurer. Künftig wären dann Gutachten um rund 3.000 Euro nötig, um den Verkehrswert, also den Marktwert, nachzuweisen. Denn bei falschen Angaben drohe eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Die Grundgebühr selbst erhöhe sich wesentlich, so Umlauft. Denn 1,1 Prozent Gebühr - vom Marktwert berechnet - seien eben deutlich mehr als vom steuerlichen Einheitswert.
Beispiel: Eintragung wird 3.000 teurer
Ein Beispiel: Wenn ein Einfamilien-Wohnhaus etwa 40.000 Euro wert ist, dann liegt der Einheitswert (steuerliche Größe) beim dreifachen Wert, also bei 120.000 Euro. Der Verkehrswert (Marktwert) liegt bei 400.000 Euro. Bei der Eintragung ins Grundbuch fallen heute und künftig 1,1 Prozent Gebühr an. Im ersten Fall macht die Gebühr rund 1.300 Euro aus, im zweiten Fall rund 4.400 Euro. Auf Grundlage des Verkehrswertes kostet die Eintragung künftig etwa 3.000 Euro mehr als bisher.
Umgang mit laufenden Fällen nicht geregelt
Nicht geregelt seien auch alle Fälle, die im Jahr 2012 beim Finanzamt angemeldet wurden und dort liegen geblieben sind. Wenn die Unbedenklichkeits-Bescheinigung, die eine Voraussetzung für die Grundbuch-Eintragung ist, erst im Jänner erfolge, gelte das neue Gesetz. Antragssteller müssten nur wegen säumiger Behörden tausende Euro mehr zahlen, kritisiert Umlauft.
Die Notare schlagen vor, dass alle aktuellen Fälle aus dem Jahre 2012 unter Ausnahmeregeln fallen, ebenso alle Schenkungen im Familienkreis. Derzeit gelten Ausnahmeregeln nur bei dringendem Wohnbedarf.
Publiziert am 08.10.2012

