Kurioser Erbschaftsfall beschäftigt OGH

Ein kurioser Streit um eine zehn-Millionen-Erbschaft in Dornbirn beschäftigt den Obersten Gerichtshof. Ein Holländer möchte nachweisen, dass ein verstorbener Dornbirner sein leiblicher Vater war und dass ihm daher ein Teil des Erbes zusteht.

Ein heute 42 Jahre alter in Vorarlberg geborener Mann ist bei seinen Adoptiveltern in Holland aufgewachsen. Sein mutmaßlicher leiblicher Vater ist der mittlerweile verstorbene Siegi F. aus Dornbirn, dessen Millionen-Vermögen seine zwei in Dornbirn lebenden Kinder geerbt haben. Diese wollen von einen unehelichen Kind ihres Vaters in Holland, das auch erbberechtigt sein könnte, nichts wissen und verweigern seit Monaten eine gerichtlich angeordnete DNA-Speichelprobe. Diese könnte die Verwandtschaftsverhältnisse klären.

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Video: „Vorarlberg heute“-Beitrag von ORF-Redakteur Gernot Hämmerle. Er sprach mit dem mutmaßlichen Millionenerbe Ronald Nyman.

Anwalt hat Rekurs eingelegt

Der Anwalt der Dornbirner Kinder, Ekkehard Bechtold, sagt, es sei nicht nachgewiesen, dass Siegi F. Kontakt mit der Mutter des Holländers gehabt habe. Deshalb sei es auch nicht einzusehen, warum sie eine Speichelprobe abgeben müssten. Gegen die bisherigen Gerichtsentscheidungen hat Rechtsanwalt Bechtold Rekurs eingelegt. Der Fall ist nun in der letzten Instanz, beim Obersten Gerichtshof.

Der Oberste Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die beiden Dornbirner Kinder des vermögenden Erblassers zu einer DNA-Speichelprobe gezwungen werden können.