Liechtenstein: Keine Staatsreligion mehr?

Die katholische Kirche mit Erzbischof Haas an der Spitze soll in Liechtenstein den Status als Landeskirche verlieren. Die Regierung will die Verhältnisse zwischen Staat und Religionsgemeinschaften neu regeln und alle Religionen gleich behandeln.

Die Regierung hat das im Fürstentum über Jahre diskutierte Geschäft der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften unter Dach gebracht und an das Parlament verabschiedet. Kern der Vorlage seien eine Änderung der Verfassung sowie die Schaffung eines Religionsgemeinschaftengesetzes, sagte Regierungschef Klaus Tschütscher am Dienstag.

Gleichstellung der Religionen

Mit der Verfassungsrevision sollen das Landeskirchentum abgeschafft und die Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften ermöglicht werden. Dadurch verliert die katholische Kirche mit dem Vaduzer Erzbischof Wolfgang Haas ihren Status als Landeskirche im Fürstentum, wo etwa 75 Prozent der Bevölkerung katholisch sind.

Wolfgang Haas war früher Bischof von Chur und als solcher wegen seiner konservativen Haltung umstritten. Anfang Dezember 1997 wurde er vom Papst zum Erzbischof des neu geschaffenen Erzbistums Vaduz ernannt.

Regierung schlägt Mandatssteuer vor

Das Religionsgemeinschaftengesetz soll die Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften regeln. Als Finanzierungssystem für die staatlich anerkannten Religionen schlägt die Regierung die Mandatssteuer vor, wie sie zum Beispiel Italien kennt. Dabei kann der Steuerpflichtige wählen, welcher Religionsgemeinschaft die Abgabe zufließen soll.

Im Rahmen der Vernehmlassung habe sich gezeigt, dass die Einführung einer Mandatssteuer mehrheitlich gewünscht werde, sagte Regierungschef Tschütscher. Wesentlich sei, dass es sich dabei um keine neue Steuer handle.

Die Vorlage ist laut Regierung so konzipiert, dass die Grundsätze der Beziehungen des Staates zu den Religionsgemeinschaften einheitlich im Religionsgemeinschaftengesetz geregelt werden. Daneben lässt die Vorlage Raum für vertragliche Regelungen von bilateral relevanten Themen.

Die Regelung der besonderen Vermögensverhältnisse zwischen den Gemeinden und der katholischen Kirche stellten ein solches Thema dar, das auf vertraglichem Wege geregelt werden solle, betonte Tschütscher.