66-Jährige wegen Zuhälterei verurteilt

Eine 66-jährige Frau ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Zuhälterei zu einer bedingten Haftstrafe von einem halben Jahr sowie zu einer Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden. Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Drahtzieherinnen wurde vertagt.

Die 66-jährige Frau aus Deutschland hatte zugegeben, dass sie drei bis vier Frauen, vor allem aus Rumänien, zu ihren Freiern chauffiert hatte. Sie hatte zunächst geglaubt, es würde sich um einen Eskort-Service handeln. Erst mit der Zeit habe sie bemerkt, dass es um Prostitution ging.

Richter Peter Mück verurteilte die Deutsche am Donnerstag im Landesgericht Feldkirch rechtskräftig zu 4.000 Euro. Zudem erhielt sie eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von einem halben Jahr.

Freier werden als Zeugen geladen

Zwei weitere angeklagte Frauen im Alter von 46 und 49 Jahren gaben zwar auch zu, Inserate geschalten oder Telefonate geführt zu haben - sie betonten aber, sie hätten die Frauen nicht ausgenützt, diese hätten alles freiwillig gemacht. Um das zu prüfen werden nun die Prostituierten und Freier als Zeugen geladen.

Richter Mück kritisierte im Laufe des Prozesses die, wie er sagte, „scheinheilige und heuchlerische Haltung des Landes“. Auf der einen Seite könne man ungestraft in Zeitungen für Prostitution werben, auf der anderen müsse man dann Gerichtsverfahren durchführen.