Erster Dopinghandelprozess vertagt
Dem jungen Mann wird vorgeworfen, Sportler mit mehreren Sorten leistungssteigernder und muskelaufbauender Substanzen versorgt zu haben. Der Angeklagte hatte sich zuvor nicht schuldig bekannt. Er habe einen Großteil der Dopingmittel selbst verbraucht und nur vereinzelt Kollegen ohne Aufschlag etwas weiterverkauft.
Eigengebrauch nicht strafbar
In Österreich ist der Eigengebrauch von Anabolika an sich nicht strafbar - der Handel damit aber schon. Entscheidend ist dabei die Menge, der in Umlauf gebrauchten Wirkstoffe. Es gibt fixe, vom Ministerium festgelegte Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen.
Das bedeutete für Richter Marte eine regelrechte Rechenarbeit. Ein Rechenbeispiel, das allein die Aussage eines Zeugen widerspielte, zeigte aber schon an: stimmt die Zahl der Pillen, die der Zeuge vom Angeklagten bekommen hat, wurde der Grenzwert allein in diesem Fall um das 15-fache überschritten. Die Zeugen waren allesamt Männer Anfang 20 aus dem Großraum Bregenz.
Ein Zeuge, auf den das Gericht nicht verzichten wollte, war nicht erschienen. Aus diesem Grund wurde der Prozess vertagt. Bei Verurteilung droht dem 21-jährigen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
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Publiziert am 25.09.2012

