Parteien für Reform des Landesrechnungshofs

Im Rechtsausschuss des Landtags wurde am Mittwoch die Reform des Landesrechnungshofes mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Nun können auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern überprüft werden.

Die notwendigen Gesetzesänderungen zum Rechnungshof wird der Landtag in der Oktober-Sitzung beschließen. Auch der Gemeindeverband hat nach langen Verhandlungen doch zugestimmt. Der Landesrechnungshof wird damit künftig auch in die Bücher der Kleingemeinden hineinschauen können, in enger Abstimmung mit andern Prüforganen, um Mehrfachprüfungen zu vermeiden.

Zahlenmäßige Beschränkung der Prüfungen auf zwei pro Jahr, wie das der Gemeindeverband verlangte, gibt es keine. Und öffentlich im Landtag diskutiert werden die Prüfberichte nur dann, wenn das ein Viertel der Abgeordneten verlangt. Für diese Reform müssen in der Oktober-Sitzung des Landtags die Landesverfassung, zwei Landesgesetze und die Geschäftsordnung des Landtags geändert werden.

Reform der Landesvolksanwaltschaft

Die Überprüfung von „Orten der Freiheitsentziehung“ - in Vorarlberg gilt das nur für den Landesverwaltungsarrest in Bludenz, soll künftig von der Landesvolksanwaltschaft vorgenommen werde. Wenn jemand wegen Übertretung eines Landesgesetzes einsitzt - weil er zum Beispiel die Strafe für eine Übertretung des Naturschutzgesetzes nicht zahlen kann - dann kann die Landesvolksanwaltschaft die Haftbedingungen prüfen. Nicht zuständig ist sie für die Justizanstalt Feldkirch, denn die liegt in Bundeskompetenz.

Behinderten-Organistionen werden geprüft

Durch die Änderung des Landesvolksanwaltsgesetzes kann die Landes-Volksanwaltschaft nur Einrichtungen in Landesverwaltung prüfen - wie etwa die Stiftung Jupident oder gemeindeeigene Pflegeheime - aber zum Beispiel nicht die Lebenshilfe. Die Prüfkompetenz für diese Einrichtungen wird der Landesvolksanwaltschaft durch die Änderung eines anderen Gesetzes übertragen, nämlich des Anti-Diskriminierungsgesetzes. Sie kann also - mithilfe einer noch zu bestellenden Experten-Kommission - dann alle etwa 140 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Vorarlberg - auf Missstände prüfen.

Opposition stimmt dagegen

Zum einen, weil diese erweiterten Prüfkompetenzen nur Kann-Bestimmungen seien - es bestehe keine Pflicht zu Prüfungen. Das Argument stimmt so nicht ganz, denn als Anti-Diskriminerungsstelle muss die Landesvolksanwaltschaft Einrichtungen für Menschen mit Behinderung prüfen. Zum anderen, weil es in manchen Bereichen bereits andere bestehende Prüforgane gebe - wie Behindertenobmusmann oder Patientenanwalt. Vorarlberg mache die Landesvolksanwaltschaft aus Föderalismus-Dünkeln zuständig, weil man halt eine eigene Landesvolksanwaltschaft habe. Und dafür würden Doppelstrukturen in Kauf genommen.

Personalbedarf erhöht sich

Im ersten Jahr muss Landesvolksanwältin Gabriele Strele nach eigenen Angaben ohne zusätzliches Personal auskommen, dann wird man sehen, wie hoch der Arbeitsanfall ist. Ein Schwierigkeit gibt es bei der Zusammenstellung der Kommission für die Überprüfung von Behinderten-Einrichtungen: Volksanwältin Strele wird die Stellen ausschreiben, allerdings sind viele der in Frage kommenden Experten bereits in diesen zu prüfenden Einrichtungen tätig. Man wird also auch auf Leute aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zurückgreifen müssen.