Landesrechnungshof prüft Jupident
Das Land hat die Arbeit von Jupident in den letzten fünf Jahren mit mehr als 28 Millionen Euro aus dem Sozialfonds unterstützt. Das Angebot der Dienstleistungen und deren Qualität ist gut, befindet der Rechnungshof in seinem aktuellen Prüfbericht. Um die Zukunft zu sichern, müsse die Stiftung aber noch grundlegende wirtschaftliche Anforderungen erfüllen.
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
Schmalhardt ermahnt zur Wirtschaftslichkeit
Die Stiftung Jupident bietet sowohl Wohngruppen als auch Tagesbetreuung für Kinder und Jugendliche an, die an einer Behinderung leiden oder verhaltensauffällig sind. Ausserdem gibt es eine Berufsvorschule, die die Vorbereitung auf das Berufsleben ausserhalb des regulären Unterrichts ermöglicht.
Das Angebot ist gross und wurde vor allem in den vergangenen Jahren stark weiter entwickelt, sagt Landesrechnungshof-direktor Herber Schmalhardt. Auf der Strecke geblieben seien dabei aber wirtschaftliche Überlegungen. So sei etwa der Grossteil der Tarife, die aus dem Sozialfonds des Landes finanziert werden, nicht angemessen berechnet worden. Wenn man eine Vollkostenrechnung mache, dann ergebe sich pro Tag eine Differenz zwischen zwei und 50 Euro, so Schmalhardt.
Lückenlose Versorgung muss bleiben
Dieses Geld fehlt. Und das könnte laut Rechnungshof eine lückenlose Versorgung gefährden. Insgesamt muss Jupident stärker betriebswirtschaftlich ausgerichtet werden, sagt Direktor Schmalhardt. 2011 wurde erstmals eine Gesamtbilanz über Vermögen, Leistungen und Erträge erstellt. Und die ergab ein Minus von 147.000 Euro.
Opposition unterstützt Rechungshof-Empfehlung
Der Rechnungshof halte fest, dass sich die bestehenden Strukturen zum Nachteil des Kindeswohls auswirken können. Daher müssten sie verändert werden, so die Behindertensprecherin der Grünen, Vahide Aydın. Die Grüne Landtagsabgeordnete fordert, dass bisherige Wartezeiten von 24 Wochen auf einen Betreuungsplatz, beseitigt werden,
Link:
- Heim-Opfer: Vorarlberg zahlt Entschädigungen (vorarlberg.orf.at, 15.11.2011)
Publiziert am 14.09.2012

