Handyrechnungen: Ermittlungen vor Abschluss
Mit überhöhten Handyrechnungen hatten die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer in den vergangenen Jahren immer wieder zu tun. Doch die 25.000 Euro-Rechnung eines Stubener Skilehrers im Frühjahr 2011 war dann doch zuviel. Die Kammer brachte Strafanzeige gegen die Mobilfunkbetreiber ein. Es bestehe der Verdacht des Sachwuchers - die Kosten für das Datenvolumen würden in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen. Rechtlich hat sich seither schon einiges getan - unter anderem stoppt das Daten-Roaming in der EU automatisch, wenn man die Grenze von 60 Euro erreicht hat.
Gut eineinhalb Jahre dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei inzwischen an - die lange Dauer sei aber begründbar, sagt Harald Longhi von der Gruppe Internetkriminalität beim Landeskriminalamt: Immer wieder kamen aktuelle Fälle dazwischen, aufgrund des Personalstandes war es nicht möglich, ständig an dem Thema dranzubleiben.
Vorwurf des Sachwuchers ist Neuland
Auch der Vorwurf des „Sachwuchers“ war herausfordernd. Es handelt sich um rechtliches Neuland.
Jetzt aber stehen die Ermittlungen vor dem Abschluss. Vergangene Woche seien die Stellungnahmen fast aller Mobilfunkbetreiber bei der Kriminalpolizei eingegangen. Bis nächste Woche ist die Sachverhaltsdarstellung fertig und kann zur Staatsanwaltschaft nach Feldkirch geschickt werden, so Longhi.
Im Vorfeld hatte Longhi immer die Ansicht vertreten, dass sich der Verdacht des Sachwuchers erhärte. Wie es derzeit aussieht, will er nicht sagen - wie immer sei es Sache der Staatsanwaltschaft, über eine Anklage zu entscheiden.
AK wartet gespannt
Bei der Arbeiterkammer Feldkirch sieht man dem baldigen Ermittlungsabschluss mit Spannung entgegen. Konsumentenberater Paul Rusching sagt, er sei froh, dass die Ermittlungen soweit abgeschlossen seien. Die AK werde Akteneinsicht nehmen und die Reaktionen der Staatsanwaltschaft genau beobachten.
Aus seinem Ziel macht Rusching kein Geheimnis:
Er hoffe auf Anklage. Wenn nicht, werde man sich die Begründung genau anschauen und weitere Maßnahmen besprechen. Es gebe die Möglichkeit, auf einer Anklage zu bestehen, dann hätte das Oberlandesgericht darüber zu entscheiden. Die Mobilfunkbetreiber hätten schließlich jahrelang auf Kosten der Konsumenten von den überhöhten Rechnungen profitiert.
Publiziert am 12.09.2012

