Was macht die Politik mit Bürgerräten?
Die Bürgerräte sollen in die Landesverfassung aufgenommen werden - das hat Landeshauptmann Markus Wallner Anfang der Woche im ORF-Sommerinterview bekräftigt. Nötig dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag. Die dürfte aber kein Problem darstellen, haben sich doch in einer Landtagsentschließung im Dezember des Vorjahres alle Parteien für die Stärkung der Bürgerräte ausgesprochen.
Konkurrenz zum Parlament?
Weit schwieriger als die Verankerung in der Verfassung ist die Frage, wie die Politik mit den Ergebnissen der Bürgerräte umgehen soll und kann. Es gibt etwa 25 bis 30 Bürgerräte in Vorarlberg, die das Büro für Zukunftsfragen im Landhaus begleitet. Die meisten sind in Gemeinden, einige auch regional und sogar über die Landesgrenzen hinweg. Klar ist: die Ergebnisse können nicht eins zu eins in gesetzliche Regelungen fließen, das durchbräche den Grundsatz, dass das Gesetze-Machen dem Parlament vorbehalten ist.
Ausschuss für Bürgerräte
Es gibt daher nur die Möglichkeit, die „sachliche Behandlung“ der Bürgerrats-Ergebnisse zu sichern, so Landtagsdirektor Peter Bußjäger: entweder durch einen eigenen Ausschuss des Landtags und der Gemeindevertretungen oder im jeweiligen Plenum.
Dem Leiter des Zukunftsbüros, Manfred Hellriegl, wäre ein eigener Ausschuss am liebsten, der verpflichtend die Ergebnisse behandelt. Im Landtag könnte so ein Ausschuss laut Direktor Bußjäger problemlos mit 2/3-Mehrheit eingerichtet werden. Die Frage ist jetzt nur, ob die Parteien das wollen - oder ob nicht doch einige Mandatare befürchten überflüssig zu werden, wenn die Bürgerräte so aufgewertet werden.
Es liegt jetzt also einzig und allein an den Politikern zu zeigen, wie ernst es ihnen ist mit mehr Bürgerbeteiligung. Für die Bürgerräte besteht nämlich reges Interesse, so Manfred Hellriegl. Viele wollen sich engagieren, aber eben nicht in einer Partei. Und dieses Interesse verpufft, wenn die Ergebnisse nicht ernst genommen werden.
Link
- Wallner wirbt weiter für Bürgerräte (vorarlberg.orf.at, 28.08.2012)
Publiziert am 01.09.2012

