Drei Jahre Haft wegen schweren Betruges
Der Angeklagte soll Geldanlagen versprochen haben, bei denen aus 200.000 Euro in wenigen Monaten Millionen werden. Als Geschäftsführer eines Schweizer Finanzberatungsunternehmens trat er laut Staatsanwalt als graue Eminenz auf, wenn es klemmte. Dann nämlich erklärte er das Modell der wundersamen Geldvermehrung: aus 200.000 Euro sollte binnen 90 Tagen ein zinsloses Darlehen in Höhe von 6,5 Millionen Euro werden, das nicht zurückgezahlt werden müsse. Man arbeite dabei mit einem griechischen Geschäftsmann zusammen. Ein Teil des Geldes wurde tatsächlich per Geldboten nach Griechenland gebracht und ward nicht mehr gesehen.
Der Grieche sowie der Schweizer Kompagnon sind zwischenzeitlich verstorben und können nicht mehr belangt werden.
Angeklagter zeigte sich geständig
Bereichert habe er sich nicht, sagte der 65-jährige Angeklagte, der am Dienstag ein spätes Geständnis ablegte. Das wirkte sich mildernd auf das Urteil aus: Er wurde wegen schweren Betruges zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem muss er nach Rechtskraft des Urteils einem der Opfer die 200.000 Euro zurückzahlen.
Zugute hielt ihm das Gericht, dass er bisher unbescholten war und bei diesen Geschäften nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Für die Opfer führte das zweifelhafte Geschäft in den persönlichen Ruin: Privatkonkurs und Scheidung waren bei einem Betrogenen die Folgen.
Publiziert am 21.08.2012

