Staatsgerichtshof berät im September

Laut Medienberichten will der Liechtensteiner Staatsgerichtshof in der Causa Grasser am 4. September 2012 über die Herausgabe beschlagnahmter Akten beraten. Die Akten waren im April 2011 bei einem Liechtensteiner Wirtschaftstreuhänder sichergestellt worden.

Der Liechtensteiner Staatsgerichtshof wird in der Causa Grasser im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre am 4. September beraten, erklärte der Präsident des Gerichtshofs, Marzell Beck, auf APA-Anfrage am Freitag. Wann das Urteil zu erwarten sei, könne man schwer sagen, so Beck. Es wäre möglich, dass eine Entscheidung schon am selben Tag falle. Sollte dies nicht der Fall sein, rechnet Beck mit einem Urteil „zwei bis drei Wochen“ nach der Verhandlung. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Justiz in Österreich hofft neue Erkenntnisse

Die österreichische Justiz erhofft sich aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Grasser in Zusammenhang mit der Buwog-Affäre. Ex-Finanzminister Grasser hatte zuletzt alle Vorwürfe bestritten. Die Herausgabe der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof(OGH)in Liechtenstein. Dort wurde seine Eingabe im Mai 2012 abgewiesen. Als letzte Möglichkeit in Liechtenstein legte der Treuhänder Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein.

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