Republik haftet für Justizmitarbeiter

Das Oberlandesgericht in Innsbruck hat ein für die Opfer der Testamentsaffäre richtungsweisendes Urteil gefällt: Demnach muss die Republik Österreich für den gesamten Schaden aufkommen, der durch die Testaments-Fälschungen entstanden ist.

Der Dornbirner Rechtsanwalt Klaus Fischer vertritt zwei Geschädigte der Testamentsaffäre. Seine Mandantinnen haben zwar - nach jahrelangem Rechtsstreit - das ihnen zustehende Erbe bekommen, aber sie sind auf Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von fast 100.000 Euro sitzen geblieben.

Video: „Vorarlberg heute“-Beitrag von ORF-Redakteur Gernot Hämmerle. Er sprach mit Rechtsanwalt Klaus Fischer.

„Alle Geschädigte könnten Ansprüche geltend machen“

Durch das Urteil des Oberlandesgerichts muss nun die Republik für derartige Kosten aufkommen. Das könnte nun für alle Geschädigte, die ihren Schaden bisher noch nicht erstattet bekommen haben, bedeuten, dass sie ebenfalls Amtshaftungsansprüche geltend machen können, erklärte Klaus Fischer.

Die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich hat einen Monat Zeit, dieses Urteil anzufechten. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.

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