ÖAMTC kritisiert hohe Schweizer Strafen

Der ÖAMTC übt Kritik an den aus seiner Sicht zu hohen Verkehrsstrafen in der Schweiz. Zuletzt hatte der Club für Mitglieder verstärkt Beschwerden gegen Verkehrsstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro eingelegt.

Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h liegen derzeit in der Schweiz bei mindestens 690 Euro, die Bußen bei Alkoholdelikten beginnen bei 465 Euro. Der ÖAMTC warnt vor hohen Verfahrenskosten wenn man diese Strafen bekämpft. Im Zweifelsfall mache es Sinn, die Rechtsberatung des Clubs zu fragen.

Strafzettel nicht ignorieren

Strafzettel aus dem Ausland sollten keinesfalls ignoriert werden, sagt der ÖAMTC. Mit Liechtenstein und der Schweiz hat Österreich am 4. Juni 2012 einen Polizeikooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrssündern. Nicht bezahlte Strafen aus der Schweiz und aus Liechtenstein können so auch von den heimischen Behörden in Österreich zwangsweise eingetrieben werden.

Der Vertrag wird zwar vermutlich erst 2013 in Kraft treten, Strafen aus der Schweiz und aus Liechtenstein können aber noch bis zu drei Jahre nach der Übertretung eingefordert werden.

EU-Strafen: Probleme bei Durchführung

Innerhalb der EU sollte die Verfolgung von Verkehrssündern längst Realität sein – geht es nach dem Brüsseler Gesetzgeber. In der Praxis gibt es aber nach wie vor Probleme. Nach wie vor erhalten Autofahrer nicht übersetzte und daher unverständliche Strafbescheide. Manche sind noch dazu verjährt. Es werden auch Bescheide ohne Rechtsmittelbelehrung zugestellt oder die Schreiben stammen von dubiosen Inkasso-Stellen, die sich auf nicht nachvollziehbare Aufträge offizieller Behörden berufen. „Der EU-Gesetzgeber bleibt also gefordert, derartig rechtswidriges Vorgehen abzustellen“, so ÖAMTC-Jurist Dominik Tschol.