Betretungsverbot soll erweitert werden
Künftig soll es Gewalttätern verboten werden, Schulen, Kindergärten, Horte oder Spitäler zu betreten - also jene Orte, an denen sich ihre Kinder aufhalten. Tragischer Anlassfall war für Mikl-Leitner, dass ein Vater im Mai in St. Pölten seinen siebenjährigen Sohn in dessen Schule erschossen hat. Mehr dazu in Betretungsverbot: Missachtung von Verfügung künftig strafbar?
Jugendwohlfahrt begrüßt Pläne
Werner Grabher von der Jugendwohlfahrt bewertet den Vorschlag positiv. Er begrüße grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, häusliche Gewalt gegen jede Person und insbesondere gegen Kinder und Jugendliche einzudämmen. Allerdings kenne er den Vorschlag bislang noch nicht im Detail.
Tanja Kopf für mehr Opferschutz
An und für sich positiv äußert sich auch Tanja Kopf von der Frauennotwohnung des Instituts für Sozialdienste. Es sei ein wichtiger Schritt in Richtung Opferschutz und Kinderschutz.
Fälle, in denen ein erweitertes Betretungsverbot geholfen hätte, sind Kopf aus ihrer eigenen Arbeit bekannt: „Wir hatten einmal eine Situation, wo die Mutter das Kind in den Kindergarten gebracht hat und vor der Türe wurde es vom Kindesvater geschnappt. Das war schon eine Schocksituation - auch für andere Väter und Mütter“, sagt Kopf.
Kopf: Unbeabsichtigte Nebenfolgen drohen
Allerdings könnte die neue Regelung auch unbeabsichtigte Nebenfolgen haben. Häusliche Gewalt sei nach wie vor ein sehr schambesetztes Thema. Das müsse man in die Überlegungen einbeziehen. Wenn eine Frau etwa irgendwo arbeitet, will sie wohl nicht, dass jeder weiß, dass sie häusliche Gewalt erlebt.
Wenn Schulen, Kindergärten, Tagesmütter etc. über ein Betretungsverbot informiert werden, dann wisse quasi jeder, dass die Frau ein Gewaltopfer ist. Das könnte für viele Frauen die Hemmschwelle erhöhen, bei den Behörden um Hilfe zu fragen, befürchtet Kopf.
Personal besser schulen
Wichtig wäre für Kopf, dass das Personal, etwa in Schulen und Kindergärten, geschult wird. Derzeit wüssten viele nicht, wie mit Gewalttätern aus der Familie der Kinder umzugehen sei. Allein die Möglichkeiten für ein Betretungsverbot zu erweitern - das sei zu wenig.
LR Schwärzler: „Datenschutz einhalten“
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) mahnt allerdings zur Vorsicht: Wenn es Gewalttätern verboten werde, etwa den Kindergarten oder die Schule zu betreten, in die ihre Kinder gehen, und diese Einrichtungen auch über das Betretungsverbot informiert werden, dann gehe das zu Lasten des Datenschutzes von Frau und Kindern. Man müsse sehr vorsichtig sein mit Gesetzesänderungen wegen eines tragischen Einzelfalls. Vor allem bei Ersttätern sollte nicht gleich das erweiterte Betretungsverbot greifen; bei Wiederholungstätern wäre es denkbar.
Publiziert am 08.08.2012

