Alpine Coaster: Unfallermittlungen dauern an
Bei dem Auffahrunfall, der sich vergangenen Mittwoch ereignet hat, war die 14-Jährige aus den Niederlanden unter einem Alpine-Coaster-Schlitten eingeklemmt worden - mehr dazu in Alpine Coaster: Jugendliche schwer verletzt. Dabei zog sie sich schwere Beinverletzungen zu. Laut Angaben von Staatsanwalt Daniel Simma laufen derzeit die Erhebungen. Außerdem wird ein in Auftrag gegebenes Gutachten erstellt. Bis wann hier ein Ergebnis vorliegt, kann Simma derzeit noch nicht abschätzen.
Betreiber: Noch keine abschließende Stellungnahme
Beim Betreiber des Alpine Coasters - dem Illwerke Tourismus - geht man davon aus, dass kein technisches Gebrechen hinter dem Unfall steckt. Vielmehr habe das Mädchen wohl die Fahrregeln missachtet. Eine abschließende Stellungnahme zum Unfallhergang und zur -ursache könne man aber noch nicht abgeben, so Illwerke- Tourismus-Geschäftsführer Werner Netzer. Die Protokolle, die bei der Polizei lägen, seien noch nicht vollständig. Man müsse warten, bis das verunglückte Mädchen befragt worden und der Schlitten vom Sachverständigen untersucht worden sei.
Im Video zu sehen Werner Schnetzer (Geschäftsführer Illwerke Tourismus); Beitrag von Franz-Michel Hinteregger, Götz Wagner, Christina Lachner
Anlage wird einmal jährlich vom TÜV geprüft
Die wichtigsten Fahrregeln werden vom Betreuungspersonal des Alpine Coasters den Sommerrodlern vor Antritt der Fahrt erläutert. So wird etwa das Bremssystem erklärt. Außerdem wird empfohlen, die Füße nicht hinauszustrecken und mindestens fünfundzwanzig Meter Abstand zum Vordermann einzuhalten.
Die auf Gleisen rollenden Schlitten sind mit Fliehkraftbremsen ausgestattet, die eine Maximalgeschwindigkeit von vierzig Stundenkilometern erlauben. Die Anlage wird jährlich vom TÜV überprüft, einzelne Wagen werden vom Personal täglich für ein Service herausgenommen. Kinder unter acht Jahren oder unter 140 Zentimetern dürfen nicht alleine mit dem Alpine Coaster fahren.
Einhaltung der Regeln in Verantwortung des Fahrers
Dass die Regeln während der Fahrt auch eingehalten werden, läge in der Verantwortung des Fahrers, betont Werner Netzer. Das sei genauso wie auch beim Naturrodeln oder beim Radfahren.
Damit das Auffahren durch technische Eingriffe verhindert werden könnte, wäre eine aufwändige und komplizierte Streckenabschnittssicherung nach dem Vorbild der Eisenbahn nötig.
Link:
- Alpine Coaster: „Sicherheitsvorgaben erfüllt“ (vorarlberg.ORF.at, 26.7.2012)
Publiziert am 02.08.2012

