Testamentsaffäre: Urteile als „Zwischenschritt“

Für Yvonne Summer, Vorsteherin des Bezirksgerichts Dornbirn, sind die erstinstanzlichen Urteile im Testamentsfälscherprozess ein wichtiger Zwischenschritt. Das Vertrauen in die Justiz sei damit aber noch nicht wiederhergestellt, so Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein.

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Im Video zu sehen: Heinz Bildstein (Präsident, Landesgericht), Yvonne Summer (Vorsteherin, Bezirksgericht Dornbirn), Wilfried Siegele (Leitender Staatsanwaltschaft, Feldkirch); Beitrag von Jürgen Peschina, Holger Weitze, Christina Lachner

Die erstinanzlichen Urteile im Testamentsfälscherprozess sind für Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein ein wesentlicher Beitrag zur Aufarbeitung der Testamentsaffäre. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz sieht er dadurch aber noch nicht wiederhergestellt. Man müsse weiterhin bemüht sein, durch qualitative und engagierte Arbeit das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wiederherzustellen - „das ist mir bewusst“, macht Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein deutlich.

Yvonne Summer: „Wichtiger Zwischenschritt“

Auch für Yvonne Summer, seit eineinhalb Jahren Vorsteherin des Bezirksgerichts Dornbirn, bedeuten die erstinanzlichen Urteile im Testamentsfälscherprozess ein „wichtiger Zwischenschritt“. Ob die angeklagten Fakten nur die Spitze eines Eisberges seien, so wie es im Prozessverlauf in Salzburg immer wieder geheißen hat, habe letztlich die Staatsanwaltschaft zu klären, so Summer. „Wir können nur sagen, dass wir jederzeit alles tun werden, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungsarbeit und die Aufklärungsarbeit zu erleichtern“, erklärte sie im ORF-Interview. Man habe kooperiert und werde dies auch weiter tun.

Das Bezirksgericht Dornbirn sei mittlerweile das am besten kontrollierte Gericht Österreichs, seit Auffliegen der Affäre sei hier mit den früheren Unsitten aufgeräumt worden, so Summer.

Siegele: Beweis für unabhängiges Agieren der Justiz

Auch bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird der Abschluss des erstinstanzlichen Prozesses als wichtiger Schritt gewürdigt. Die Art und Weise, wie das Verfahren in Salzburg durchgeführt wurde, habe bewiesen, dass die Justiz unabhängig davon wer auf der Anklagebank sitze, allen Beweisergebnissen gründlich nachgehe, führt Wilfried Siegele, leitender Staatsanwalt in Feldkirch, aus. Kommentare zu Schuldsprüchen, Strafhöhen und etwaigen Rechtsmitteln gegen das Urteil will er nicht abgeben - das sei Sache der Kollegen in Salzburg.

Walser: Entschädigung für Opfer gefordert

Auch politisch lösen die Urteile in der Testamentsaffäre Reaktionen aus: Grünen-Nationalratsabgeordnete Harald Walser sagt, die klaren Urteile hätten eine präventive Wirkung - er gibt allerdings zu Bedenken, dass die Frage der Entschädigung der Opfer noch immer nicht gelöst sei.

Walser fordert, dass sich Geschädigte an die Finanz-Prokuratur wenden können und schnell und umfassend entschädigt werden.

Kinz: Urteile für Rechtsstaat wichtig

Der freiheitliche Landtagsabgeordnete Hubert Kinz sagt, die Urteile seien für Österreich als Rechtsstaat wichtig. Das Vertrauen in die Justiz könne nur durch verbesserte Kontrolle wieder hergestellt werden.

Christian Hopp: Justiz braucht Kontrolle

Zuversichtlich über die weitere Entwicklung der Vorarlberger Justiz nach dem Testamentfälscher-Prozess äußert sich der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer, Christian Hopp. Beim Prozess in Salzburg habe Richter Posch von einem „System Dornbirn“ gesprochen. Dieses System habe auch die Rechtsanwälte beunruhigt und erschüttert.

Auf der anderen Seite, so Hopp, habe inzwischen eine sehr seriöse Ermittlung stattgefunden. Es habe ein geradezu bravouröses, erstinanzliches Verfahren mit einem allseits gelobten Vorsitzenden stattgefunden, sodass er glaube, dass ein Teil des geschwundenen Vertrauens wieder zurückgewonnen werden konnte. Es zeige sich aber, dass Vertrauen gut, Kontrolle aber besser sei. Es werde sicher an der Justiz liegen, die Kontrolle - auch die interne - auszubauen, so Hopp. Dafür brauche es entsprechende Dotationen.

Damit meint Hopp, dass die Anwaltskammer undifferenziertes Sparen in der Justitz ablehnt.

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