AK warnt: Schnäppchen nicht immer günstiger

AK-Konsumentenschützer Paul Rusching warnt vor vermeintlichen Schnäppchenkäufen. Vorsicht sei besonders bei „Statt-Preisen“ geboten: Vermittelt werde, dass ein Produkt günstiger sei, als es zuvor angeboten wurde. Dem sei aber oft nicht so.

Im Video zu sehen: Paul Rusching (Konsumentenberatung, Arbeiterkammer Vorarlberg); Beitrag von Daniela Marte, Tobias Becker, Erwin Greußing

Bei „Statt-Preisen“ gilt: das Produkt muss auch tatsächlich schon zum ursprünglich angegebenen Preis angeboten worden sein - doch das ist nicht immer der Fall, sagt Paul Rusching, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg. „Wir mussten die Erfahrung machen, dass in vielen Fällen die ‚Statt-Preise‘ nie angewendet wurden“, erläutert Rusching. Vielfach seien sie nur als aggressive Form der Werbung zum Einsatz gekommen. Damit verstoße der Händler gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und müsse mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Rusching weiß sogar von einem Fall, in dem sich Händler und Verkäufer zusammengeschlossen hätten und zwei Verkaufskataloge erstellt haben - einen davon mit sehr hohen Verkaufspreisen. Ziel dahinter war, den Kunden mit vermeintlich günstigeren Preisen anzulocken.

Einkauf mit Köpfchen empfohlen

Damit der Konsument nicht einen zu hohen Preis zahlen muss, rät Paul Rusching mit Köpfchen einzukaufen und sich nicht von den „Statt“-Angeboten blenden zu lassen, sondern tatsächlich nur auf den zu bezahlenden Preis zu achten.