Frau zu Fuß auf der Autobahn
Die Polizei war von Autofahrern telefonisch auf die Frau hingewiesen worden. Laut Autobahnpolizei Bludenz war die Frau als Autostopperin in Fahrtrichtung Deutschland unterwegs - sie wollte zu ihrem Freund in die Schweiz. Die Polizei begleitete die Frau von der Autobahn - wo sie dann auf der Landstraße weiter in Richtung Schweiz stoppte.
20 Euro Geldstrafe
Autostoppen auf der Autobahn ist nicht erlaubt, wer es trotzdem macht, muss mit einer 20 bis 40 Euro Geldstrafe wegen unzulässiger Benützung der Autobahn oder Schnellstraße durch Fußgänger rechnen.
Autostoppen ist in Vorarlberg bis zum vollendeten 14. Lebensjahr verboten - ausgenommen in Notfällen oder das Kind kennt den Lenker.
Tipps für Autostopper
Der ÖAMTC hat auf seiner Homepage verschiedene Tipps für Autostopper zusammengefasst. Nach Möglichkeit sollte man nicht allein trampen, auch nicht nach Einbruch der Dunkelheit. Außerdem sollte man sich das Kennzeichen notieren und per SMS an Freunde senden. Ganz wichtig - immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt, niemals zuerst das Ziel verraten. Der ÖAMTC rät außerdem Frauen, niemals zu mehreren Männern ins Auto steigen.
Publiziert am 24.07.2012

