Eltern terrorisiert: Haftstrafe für 16-Jährigen

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 16-jähriger Dornbirner schuldig gesprochen worden, weil er seine Eltern jahrelang terrorisiert hat. Der bosnische Staatsangehörige erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sechs Monate davon unbedingt.

Raub, Erpressung, fortgesetzte Gewaltausübung, gefährliche Drohung, Nötigung, Körperverletzung: Die Liste an Vorwürfen, wegen derer sich der 16-Jährige mit bosnischer Staatsangehörigkeit am Landesgericht Feldkirch verantworten musste, ist lang. Der Staatsanwalt hat dem Jugendlichen aus Dornbirn vorgeworfen, seine Eltern über Jahre hinweg terrorisiert zu haben.

Der Bursche hat die Taten im Großen und Ganzen gestanden und wurde zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, sechs Monate davon unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„50 Euro und Zigaretten oder ihr seid beide tot“

Den Ausführungen des Staatsanwalts zufolge beging der Bursche die Straftaten zwischen Anfang 2011 und Ende Mai 2012, bevor er verhaftet wurde. Unter anderem hatte der Jugendliche seinen Vater ausgeraubt und gedroht, wenn er nicht 25 Euro bekäme, werde er die Eltern schlagen und die Wohnung demolieren. Auch Sätze wie „Gebt mir 50 Euro und Zigaretten, sonst seid ihr beide tot“, soll der Angeklagte seinen Eltern gegenüber geäußert haben. Seiner Mutter habe er dabei eine Schere an den Körper auf Höhe der Niere gehalten.

Die Mutter habe er überdies immer wieder getreten, geschlagen und habe ihr Gegenstände an den Kopf geworfen, führte der Staantsanwalt aus. Den Vater habe er einmal in den Schwitzkasten genommen und mit den Fäusten geschlagen. Beinahe wöchentlich habe er außerdem Geld verlangt - meistens zwischen 10 und 50 Euro.

Unbedingter Anteil der Freiheitsstrafe halbiert sich

Der Angeklagte zeigte sich reumütig, verwies darauf, dass er als Kind von seinen Eltern geschlagen worden sei. Jetzt will er sich ändern und seinen Hauptschulabschluss nachholen. Außerdem hat er einem Antiaggressionstraining zugestimmt.

Der unbedingte Teil der ausgesprochenen Freiheitsstrafe - das sind sechs Monate - wird sich auf drei Monate halbieren, da der Angeklagte erst 16 Jahre alt ist. Da er seit Ende Mai in Untersuchungshaft sitzt, muss er noch bis Ende August im Gefängnis bleiben. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.