Haftstrafe für versuchten Supermarktraub

Wegen versuchten schweren Raubes ist am Landesgericht Feldkirch ein 23-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zudem werden acht Monate bedingte Haft fällig. Der geständige Drogensüchtige hatte eine Supermarktkassierin mit einem Messer bedroht.

Der Albtraum jeder Kassierin ist im vergangenen November für eine Angestellte des Bregenzer Spar-Marktes Mariahilf wahr geworden: Zwei junge Männer betreten das Geschäft und fordern Geld aus der Kasse. Als die Frau sich zur Wehr setzt, zückt einer von beiden ein Messer. Für die Kassierin ist der versuchte Raubüberfall glimpflich ausgegangen - der Täter wurde nun am Landesgericht in Feldkirch verurteilt.

Dreifach vorbestrafter Angeklagter

Seine Drogensucht hat den Angeklagten schon mehrmals in die Kriminalität getrieben. Er hat drei Vorstrafen - etwa wegen Körperverletzungen, Drohungen oder Diebstahls. Diesmal aber wog der Vorwurf schwerer: Es ging um versuchten schweren Raub - Strafdrohung 5-15 Jahre.

Gemeinsam mit seinem Kollegen hatte der 23-Jährige im Drogenrausch beschlossen, den Sparmarkt in Bregenz-Mariahilf auszurauben. 10 Schlaftabletten und 4 Milligramm Heroin-Ersatzmittel hatte er intus. Das Messer brachte ihm sein Bekannter mit.

Zunächst wollten die beiden die Kassierin überraschen und ein paar Hundert Euro einfach aus der Kasse nmehmen. Als die Frau sich aber wehrte, zückte der junge Mann das Messer und drohte ihr. Doch sie gab nicht auf, sondern rief um Hilfe. Anlass genug für die Täter, sich zurückzuziehen. Doch weit kamen sie nicht: Der Angeklagte wurde noch im Supermarkt festgehalten - seinen Komplizen stellte eine Nachbarin - sie hatte sich ihm mit einer Schneeschaufel in den Weg gestellt.

Reuiger und geständiger Angeklagter

Der Angeklagte zeigte sich voll geständig, auch bezüglich eines versuchten Diebstahls im GWL. Ihm tue alles sehr leid. Das Urteil lautet: 3 Jahre Haft. Mildernd waren die verminderte Zurechnungsfährigkeit, das Geständnis und dass es beim Versuch blieb. Zur Strafe kommen allerdings 8 Monate aus einer früheren bedingten Verurteilung dazu. Diese muss er absitzen. Für die drei Jahre könnte er Therapie statt Strafe beantragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.