Enkelin missbraucht: Unterländer verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch ist ein 79-jähriger Unterländer wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss er dem Opfer 20.000 Euro zahlen. Er soll seine Enkelin über vier Jahre missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Mädchen war jahrelang untertags in der Obhut seines Großvaters, weil beide Eltern gearbeitet haben. Dies nutzte der Pensionist offenbar aus: Vier Jahre lang soll es zum Teil mehrmals wöchentlich zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Die Vorfälle sollen begonnen haben, als das Mädchen acht Jahre alt war. Erst als das Mädchen in die Pubertät kam, habe sie der Großvater nicht mehr angerührt.

Opfer erlitt schwere Schäden

Erst Jahre später konnte sich das mutmaßliche Opfer zu einer Anzeige durchringen. Die inzwischen erwachsene Frau hat laut Staatsanwalt durch die Übergiffe massive psychische Schäden erlitten, unter denen sie heute noch leidet.

Milderungsründe waren, dass die Taten lange zurückliegen - das ist ein im Gesetz vorgeschriebener Milderungsgrund - und die bisherige Unbescholtenheit des Täters. Erschwerend waren die Tatwiederholung und der lange Tatzeitraum. Der Strafrahmen beträgt zwischen einem und zehn Jahren.