Obsorge: Immer mehr Väter fordern Rechte ein

Die Männerpartei beklagt, dass Väter im Obsorgestreit benachteiligt werden. Die Familienrichter Bertram Metzler und Frank Plasinger weisen das zurück. Männer würden aber zunehmend auf ihr Recht pochen, so Männerberater Martin Fellacher.

Im Video zu sehen: Martin Fellacher (Männerberater, Ehe- und Familienzentrum der Diözese), Betram Metzler (seit mehr als zwanzig Jahren Familienrichter); Beitrag von Daniela Marte, Manfred Abel, Christina Lachner

„Die schlechteste Mutter ist besser als der beste Vater“ - so urteilen nach Ansicht von Hannes Hausbichler von der Männerpartei die meisten Richter, wenn es darum gehe, bei wem die Kinder bleiben.

Genaue Zahlen über den Verbleib der Kinder nach einer Scheidung gibt es nicht. Aber eine Evaluierung aus dem Jahr 2005 gibt Hausbichler recht: Die Zahl der ehelichen Kinder, die ihren hauptsächlichen Wohnsitz beim Vater haben, ist ziemlich gering. Die alleinige Obsorge für Kinder hatten nur 3,5 Prozent der Väter. Für die gemeinsame Obsorge entschied sich rund die Hälfte der Scheidungspaare. Von hundert Fällen, bei denen sich Eltern für die gemeinsame Obsorge entschieden haben, leben nur 14 Prozent der Kinder bei ihren Vätern. Bei unehelich geborenen Kindern haben die Väter bisher gar keine Rechte, wenn die Mutter das nicht will.

Fellacher: Situation nicht wesentlich verändert

Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verändert, sagt auch Martin Fellacher, Männerberater beim Ehe- und Familienzentrum der Diözese. So gäbe es sehr wohl einen „gewissen Automatismus“ und im Einzelfall werde „viel zu wenig geprüft“, ob das Kindeswohl tatsächlich gewährleistet sei.

Laut Fellacher gibt es jedoch immer mehr Väter, die ihre Rolle verantwortungsvoll für die Kinder wahrnehmen möchten. Eine Vielzahl der Väter könne das aber nicht. Auch bei gemeinsamer Obsorge würde noch eine gewisse Macht auf dem Rücken der Kinder ausgespielt. Das mache ein gemeinsames Dasein für Kinder sehr schwierig, so Fellacher.

Metzler: Gründliche Verfahren vor Entscheidungen

Bertram Metzler, seit zwanzig Jahren Familienrichter, erklärt, dass jeder Obsorge-Entscheidung ein gründliches Verfahren vorausgehe: Kinder würden angehört und allenfalls ein Gutachten eingeholt. Auch werde der Jugendwohlfahrtsträger beauftragt, eine umfangreiche Stellungnahme abzugeben. Insgesamt sei diese Grundlage, auf der die Entscheidungen beruhen, „schon sehr fundiert“, so Metzler. Dass die Gerichte in der Mehrzahl der Fälle das Obsorge- oder Aufenthaltsrecht den Müttern zuspreche, spiegle letztlich nur die gesellschaftliche Wirklichkeit wider. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sei es in der überwiegenden Anzahl der Fälle so, dass die Eltern das Aufenthaltsrecht der Kinder bei der Frau vereinbaren, so Metzler weiter.

Plasinger: Neues Bewusstsein der Männer

Familienrichter Frank Plasinger geht davon aus, dass bei allen richterlichen Entscheidungen das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dass Kinder in den meisten Fällen bei der Mutter bleiben würden, habe damit zu tun, dass die Väter meist voll berufstätig sind und die Betreuung nicht persönlich übernehmen könnten. Das habe nichts mit einer kategorischen Benachteiligung zu tun, sagt Plasinger.

Jedoch nimmt auch er, genau wie Martin Fellacher, eine Bewusstseins-Änderung der Männer wahr: Aus Erzählungen wisse er, dass Männer sich früher eher damit abgefunden hätten, wenn sie wenig Kontakt mit den Kindern gehabt hätten. Gerade bei Besuchsrechtsverfahren merke er jetzt, dass Väter hartnäckiger geworden seien und darauf pochen, Kontakt mit ihren Kindern zu haben.

Dass unverheiratete Väter künftig mehr Rechte bekommen, befürworten sowohl Fellacher als auch Plasinger. Denn es werden immer mehr: Die Zahl der unehelichen Kinder ist in den vergangenen zehn Jahren von 26 auf 36 Prozent gestiegen.

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