Tödlicher Verkehrsunfall: Lenker verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist am Donnerstag ein 21-Jähriger zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen Unfall verursacht hat, bei dem der Beifahrer starb.

Der Unfall mit tragischen Folgen ereignete sich im Oktober 2011: Ein 21-jähriger Autolenker aus Dornbirn prallte unter Alkoholeinfluss mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum. Der Beifahrer - ein Freund des Lenkers - starb, ein weiterer Insasse wurde zu einem Pflegefall. Der Angeklagte wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 7.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter zeigte sich voll geständig

Der Verteidiger des Angeklagten schilderte in seinem Schlussplädoyer die Umstände des tödlichen Unfalls: Die jungen Leute hatten demnach schon ein Taxi bestellt, weil sie einen gemütlichen Abend verbringen und Alkohol konsumieren wollten. Weil jedoch im Taxi nicht genug Platz gewesen sei, seien sie selbst gefahren.

Der Angeklagte hielt seinen Freund aufgrund des starken Alkoholkonsums vom Fahren ab, er fuhr selbst - und das ohne Licht und mit weit überhöhter Geschwindigkeit. Das Auto prallte dabei nach einem Schleudermanöver mit der Beifahrerseite gegen einen Baum, der Beifahrer erlag noch an der Unfallstelle den schweren Verletzungen. Ein zweites Unfallopfer braucht jetzt Pflege rund um die Uhr und wird in einer Spezialklinik untergebracht. Der Angeklagte war voll geständig.

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