Raumplanung: Sachverständige behandelten 15 Fälle

Der Sachverständigenrat für Raumplanungsfragen hat im ersten Halbjahr 15 Fälle behandelt. Der Rat wurde als Folge des neuen Raumplanungsgesetzes eingerichtet, das den Grundeigentümern mehr Rechte bei Widmungsstreitigkeiten einräumt.

Das dreiköpfige Gremium gibt bei strittigen Umwidmungsfragen zwischen Grundeigentümern und Gemeinden fachliche Empfehlungen ab. 15 Fälle wurden bisher behandelt, in einigen Fällen wurden Gemeindevertretungen aufgefordert, ihre Entscheidungen nochmals zu überdenken.

Der Vorsitzende des Beirates, Andreas Falch betont, dass das Gremium von der Politik unabhängig agiere. Gemeinden, die gute Planungsgrundlagen haben, wie etwa räumliche Entwicklungskonzepte, treffen laut Falch fundiertere Entscheidungen als andere, das habe sich nach dem ersten halben Jahr bereits gezeigt, so Falch. Auf Einzelfälle darf er übrigens keine Auskunft geben.