Sexualstraftäter muss acht Jahre ins Gefängnis

Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein 53-jähriger Vorarlberger wegen sexueller Übergriffe auf seine Tochter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Der 53-jährige soll mit den Übergriffen begonnen haben, als seine Tochter sieben Jahre alt war. Bis zum 14. Lebensjahr ist es laut Anklage immer wieder zu sexuellen Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr gekommen. Außerdem habe der - laut Gerichtsgutachter Reinhard Haller unterdurchschnittlich intelligente - Angeklagte das Mädchen bedroht, damit sie ihn nicht anzeige. Der Angeklagte hat dagegen alles bestritten. Er sei grundsätzlich ein „liebevoller Vater“ gewesen, die Anzeige der Tochter sei eine Racheaktion gewesen. Es habe nämlich durch die Pubertät des Mädchens viele Konflikte in der Familie gegeben. Die Tochter habe unter anderem „regen Männerbesuch“ gehabt - und da habe er sie schließlich verstoßen, rechtfertigt sich der Angeklagte.

Schöffensenat begründet Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Peter Mück hat der - inzwischen erwachsenen - Tochter geglaubt. Es gebe keine Anzeichen für eine Racheaktion. Mildernd wurde gewertet, dass der Angeklagte bisher unbescholten war. Zudem sei er - vor allem durch jahrelangen Alkoholkonsum - nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen. Die Taten würden auch schon länger zurück liegen. Erschwerend kam bei der Strafbemessung laut Richter Mück der lange Tatzeitraum und die vom Angeklagten ausgeübte Gewalt dazu. Der Tochter wurden 5.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Der Angeklagte hat gegen das Urteil berufen.

Ex-Frau war letzte Zeugin

Weil die Verteidigung beantragt hatte, auch die Ex-Frau des Angeklagten als Zeugin zu vernehmen, wurde der Prozess im Februar vertagt und am Montag beendet - mehr dazu in Prozess um sexuellen Missbrauch vertagt.