Messerstecherei: Zwei Jahre Haft für Mongolen

Nach einer Messerstecherei im Februar dieses Jahres ist am Freitag ein 29-jähriger Mongole am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Während die Staatsanwaltschaft sicher war, dass der 29-Jährige den 32-jährigen Freund mit den Messerstichen töten wollte und somit auf Mordversuch plädierte, erklärte Verteidiger German Bertsch, sein Mandant habe nur die Absicht gehabt, diesen schwer zu verletzen. Der Angeklagte selbst zeigte sich zur absichtlich schweren Körperverletzung geständig, worauf laut Gesetz ein bis fünf Jahre Haft stehen.

Neben der zweijährigen Haftstrafe wurde der 29-Jährige außerdem dazu verurteilt, der Vorarlberger Gebietskrankenkasse 8.600 Euro an Behandlungskosten zu ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vier Stiche mit Küchenmesser hinzugefügt

PRozess Mordversuch St. Anton

ORF

Die Tatwaffe: Ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.

Der Mongole war am 8. Februar mit einem 32-jährigen Landsmann abends in verschiedenen Lokalen unterwegs. Die beiden hatten zunächst gemeinsam diverse Lokale besucht, wobei es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten gekommen sein dürfte. Der Streit artete schließlich spät in der Nacht in der Wohnung des Opfers aus: Laut Anklage fügte der 29-Jährige dem Bekannten mit einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser vier Messerstiche zu, zwei in den Oberkörper und zwei in den Oberschenkel. Außerdem soll er ihm weitere Schnittverletzungen und einen Kopfstoß zugefügt haben. Der Angeklagte behauptete, er sei attackiert worden und habe aus Notwehr gehandelt.

Opfer blieb schwer verletzt liegen

Fakt ist, dass der Angreifer nach der Messerattacke seinen Kontrahenten schwer verletzt liegen ließ. Mit zwei weiteren Landsleuten entsorgte er die Scherben eines zu Bruch gegangenen Glastisches im Müll und verließ danach den Tatort, ohne die Rettung zu alarmieren. Das Opfer selbst verständigte einen Nachbarn, der anschließend die Polizei rief.

Der 32-Jährige musste notoperiert werden. Er hatte großes Glück und erholte sich rasch von den schweren Verletzungen. Inzwischen ist der Mann schon wieder in die Mongolei ausgereist. Sein Asylantrag wurde negativ beschieden - ebenso wie der des verurteilten 29-Jährigen. .

Prügelei ein halbes Jahr vor der Messerstecherei

Das Motiv für die Messerstecherei blieb auch am Freitag ungeklärt. Zwischen den Mongolen, die sich als Asylwerber im Montafon aufgehalten hatten, kam es auch im Vorfeld immer wieder zu Auseinandersetzungen. Bereits ein halbes Jahr vor der an Freitag verhandelten Messerstecherei hatten die beiden eine Prügelei. Dabei hatte der 29-jährige Mongole seinem 32-jährigen Landsmann einen Nasenbeinbruch zugefügt und dafür eine Vorstrafe erhalten.

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