Missbrauchsprozess erneut vertagt
Dem 52-Jährigen wird vorgeworfen, seine Tochter vom achten bis zum 14. Lebensjahr regelmäßig missbraucht und vergewaltigt zu haben. Zudem soll er sie im Zeitraum 2006/2007 mit Drohungen davor abgeschreckt haben, die Vorfälle bei der Polizei zu melden. Die anderen zwei Kinder des Mannes wollen den Missbrauch nicht bemerkt haben.
Die Verteidigung hat beantragt, auch noch die Ex-Frau des Angeklagten als Zeugin zu vernehmen. Deswegen wurde der Prozess vertagt.
Gutachten: Angeklagter ist zurechnungsfähig
Zuvor hat der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller sein Gutachten vorgetragen, für dessen Erstellung der Prozess bereits im Februar einmal vertagt wurde. Haller bescheinigte dem Angeklagten eine Alkoholkrankheit und verminderte Intelligenz, der Mann sei aber nicht unzurechnungsfähig. Vor drei Jahren habe bei dem 52-Jährigen das begonnen, was Primar Haller einen rasanten sozialen Abstieg nennt. Wegen zu vielen Trinkens hat er seinen Job als Hilfsarbeiter verloren, seine Frau ließ sich scheiden, seine Kinder haben sich von ihm losgesagt - auch die beiden, die sagen, sie hätten von dem Missbrauch an ihrer Schwester nichts mitbekommen.
Der Mann sei alkoholkrank, so Haller, deswegen aber nicht dement. Er sei von minderer Intelligenz, der Intelligenz-Quotient liege bei 71, er sei aber sehr wohl in der Lage, das Unrecht jener Taten zu erkennen, derer er beschuldigt wird. Alles in allem sei der 52-Jährige zurechnungsfähig, wenn auch nur eingeschränkt.
Angeklagter bestritt Vorwürfe
Der Angeklagte bestritt im ersten Prozesstermin sämtliche Vorwürfe. Er gab zu seiner Rechtfertigung an, er habe seine Tochter verstoßen, was für die junge Frau nun schwer sei, zuzugeben. Es sei leichter für sie, zu sagen, ihr Vater säße in Haft.
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Publiziert am 18.06.2012

